Im Mai Gerichts-Termin über Inbetriebnahme der CO-Pipeline
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf
beschäftigt sich am 12. Mai in einem
Erörterungstermin auf Antrag von
Bayer mit der CO-Pipeline. „Mit
ihrem Antrag möchte Bayer eine
Abänderung der Beschlüsse des
Oberverwaltungsgerichts vom 17.
Dezember 2007 erreichen, mit denen
die Inbetriebnahme der Pipeline
vorerst gestoppt wurde”, so das
Verwaltungsgericht am Montag
Nachmittag. Danach macht Bayer nun
eine veränderte Sach- und Rechtslage
wegen vorgenommener Planänderungen
und Planergänzungen geltend. Ziel
von Bayer ist, die fast fertig
gestellte Pipeline zwischen Dormagen
und Uerdingen möglichst schnell in
Betrieb zu nehmen. Dagegen wehren
sich zehntausende Anwohner entlang
der 67 Kilometer langen Trasse, die
zum größten Teil durch den Kreis
Mettmann läuft. Bisher haben 100 000
Menschen mit ihrer Unterschrift
gegen die Bayer-Pipeline
protestiert.