„Der Westen - NRZ“
vom 08.06.2009
Die Bezirksregierung wird gegen die ablehnende Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur Betriebsgenehmigung der umstrittenen Kohlenmonoxid-Pipeline keine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Münster einlegen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte am 26. Mai die Eilanträge von Bayer und Bezirksregierung abgelehnt, die quer durch den Kreis Mettmann verlaufende Pipeline vorzeitig in Betrieb zu nehmen. „Die Bezirksregierung sieht ein weiteres Eilverfahren als wenig geeignet an, eine umfassende Klärung der komplexen Sach- und Rechtsfragen – insbesondere die Sicherheitstechnik der Fernleitung – herbeizuführen”, hieß es gestern in einer Presseerklärung. Diese Klärung muss nach Auffassung der Bezirksregierung dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben.
Quelle: Der Westen - NRZ
Monheim, 08.06.2009, Götz MIDDELDORF