CO- Pipeline: Streit
um Parteilichkeit der Behörde
Duisburg Süd, 12.08.2009, Martin
Kleinwächter
Antrag musste schnell gestellt
werden
Die
Bezirksregierung in Düsseldorf ist
bekanntlich Genehmigungsbehörde für
die umstrittene CO-Pipeline. Aber
musste sie den Bayer-Antrag auf
vorzeitige Inbetriebnahme der
Leitung vor der Sommerpause aktiv
vor dem Verwaltungsgericht
Düsseldorf unterstützen, obwohl der
Antrag gar nicht entscheidungsreif
war? Diese Frage stellen sich die
Pipeline-Gegner, seitdem bekannt
ist, dass die Trasse noch gar nicht
daraufhin geprüft worden ist, ob sie
frei von Kampfmitteln aus dem
letzten Weltkrieg ist (wir
berichteten). Dazu teilte die
Behörde gestern mit, sie habe aus
prozesstaktischen Gründen in dem von
Bayer angestrengten Eilverfahren vor
Gericht selbst auch diesen Antrag
stellen müssen, um weiter im
Verfahren bleiben zu können. Und:
„Es lag nicht in der Absicht der
Bezirksregierung selbst, den
Zeitpunkt der Inbetriebnahme zu
beschleunigen.” Darüber schüttelt
Dr. Jochen Heide, einer der Anwälte
der Pipeline-Gegner, nur den Kopf.
„Das ist an der Grenze zum Klamauk”,
so der Verwaltungsrechtler. Die
Bezirksregierung wäre so oder so am
Verfahren beteiligt geblieben. Aber
sie selbst seimit zwei privaten
Anwälten und jeder Menge Beamten im
Gerichtssaal erschienen und müsse
jetzt als Mit-Antragsteller die
Hälfte der Verfahrenskosten
übernehmen. Und dabei sei kein Wort
zum Thema Kampfmittel gesagt
worden.
CO- Pipeline: Streit um Parteilichkeit der Behörde
Antrag musste schnell gestellt werden
Die Bezirksregierung in Düsseldorf ist bekanntlich Genehmigungsbehörde für die umstrittene CO-Pipeline. Aber musste sie den Bayer-Antrag auf vorzeitige Inbetriebnahme der Leitung vor der Sommerpause aktiv vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf unterstützen, obwohl der Antrag gar nicht entscheidungsreif war? Diese Frage stellen sich die Pipeline-Gegner, seitdem bekannt ist, dass die Trasse noch gar nicht daraufhin geprüft worden ist, ob sie frei von Kampfmitteln aus dem letzten Weltkrieg ist (wir berichteten). Dazu teilte die Behörde gestern mit, sie habe aus prozesstaktischen Gründen in dem von Bayer angestrengten Eilverfahren vor Gericht selbst auch diesen Antrag stellen müssen, um weiter im Verfahren bleiben zu können. Und: „Es lag nicht in der Absicht der Bezirksregierung selbst, den Zeitpunkt der Inbetriebnahme zu beschleunigen.” Darüber schüttelt Dr. Jochen Heide, einer der Anwälte der Pipeline-Gegner, nur den Kopf. „Das ist an der Grenze zum Klamauk”, so der Verwaltungsrechtler. Die Bezirksregierung wäre so oder so am Verfahren beteiligt geblieben. Aber sie selbst seimit zwei privaten Anwälten und jeder Menge Beamten im Gerichtssaal erschienen und müsse jetzt als Mit-Antragsteller die Hälfte der Verfahrenskosten übernehmen. Und dabei sei kein Wort zum Thema Kampfmittel gesagt worden.