Im Streit um das
Verhalten der Bezirksregierung beim Antrag von Bayer auf
vorzeitige Inbetriebnahme der umstrittenen CO-Pipeline
und über die so genannte Kampfmittelfreiheit der
Pipeline- Trasse (wir berichteten) haben die
Pipeline-Gegner jetzt zwei Fragen an die
Landesregierung: Sie möchten wissen, wie der an die
Öffentlichkeit geratene Brief von Regierungspräsident
Jürgen Büssow an die Landesregierung vom 3. Juli zur
fehlenden Kampfmittelfreiheit einzuordnen ist. „Hat die
Landesregierung den Bericht des Kampfmitteldezernates
aus dem Hause Büssow angefordert?” Die zweite Frage:
„Hat es schon eine Reaktion der Landesregierung zu
diesem Skandal gegeben oder soll das jetzt
totgeschwiegen werden?” Dr. Jochen Heide, einer der
Anwälte der Pipeline-Gegner, hatte berichtet, die
Bezirksregierung habe nicht nur aktiv, durch eigenen
Antrag, den Bayer-Antrag unterstützt. Sie habe außerdem
auch noch auf die Frage des Verwaltungsgerichts
Düsseldorf nach sonstigen Hindernissen für eine
sofortigen Inbetriebnahme die fehlende
Kampfmittelfreiheit glatt verschwiegen.
CO- Pipeline: Fragen an Düsseldorf
Pipeline- Gegner wollen Antworten
Im Streit um das Verhalten der Bezirksregierung beim Antrag von Bayer auf vorzeitige Inbetriebnahme der umstrittenen CO-Pipeline und über die so genannte Kampfmittelfreiheit der Pipeline- Trasse (wir berichteten) haben die Pipeline-Gegner jetzt zwei Fragen an die Landesregierung: Sie möchten wissen, wie der an die Öffentlichkeit geratene Brief von Regierungspräsident Jürgen Büssow an die Landesregierung vom 3. Juli zur fehlenden Kampfmittelfreiheit einzuordnen ist. „Hat die Landesregierung den Bericht des Kampfmitteldezernates aus dem Hause Büssow angefordert?” Die zweite Frage: „Hat es schon eine Reaktion der Landesregierung zu diesem Skandal gegeben oder soll das jetzt totgeschwiegen werden?” Dr. Jochen Heide, einer der Anwälte der Pipeline-Gegner, hatte berichtet, die Bezirksregierung habe nicht nur aktiv, durch eigenen Antrag, den Bayer-Antrag unterstützt. Sie habe außerdem auch noch auf die Frage des Verwaltungsgerichts Düsseldorf nach sonstigen Hindernissen für eine sofortigen Inbetriebnahme die fehlende Kampfmittelfreiheit glatt verschwiegen.