Pressemitteilung

Textfeld: Dieter Donner 
Pressekoordinator der
Initiativen Monheim, Hilden, Langenfeld, Erkrath, Ratingen, Solingen, Düsseldorf
 
Humboldtstraße 64
40723 Hilden 
Telefon (02103) 65030
dietersdonner@arcor.de
Textfeld: Bau-Stopp der Bayer-Pipeline
Keine Risiko-Leitung durch Wohngebiete in NRW
 
Hilden, 24. März 2009

 

 

 


 

                  Stand der Unterschriften am 23.03.09:  99.339

 

Bayer will Giftröhre schnell starten –
       Wird Büssow wie bisher Bayer - folgsam sein?

                             Entscheidung und Termin noch offen !

                  

        

Bayer versucht den Betrieb der Giftröhre mit juristischen Tricks zu beschleunigen und macht – zumindest an das neue Rechtsanwaltsbüro – sicher eine Unmenge Geld locker. Dieses Büro hat sich im Auftrag von Bayer schon mit heftiger Richterschelte eingeführt.

 Am 19. März hat Bayer beim Verwaltungsgericht Düsseldorf (VG) den Antrag gestellt, den Beschluss des Oberverwaltungsgericht Münster (OVG)  so abzuändern, dass eine vorzeitige Inbetriebnahme der CO-Pipeline – vor der Entscheidung im Hauptverfahren – möglich ist. Das wird ausgerechnet mit den Planänderungen begründet, die fast alle sicherheitstechnisch Verschlechterungen für die von einer Gift-Pipeline betroffenen Menschen bedeuten. Damit unterstellt Bayer, dass die bisher gegen den Betrieb erfolgreichen Klagen keine Aussicht auf Erfolg mehr hätten.

Möglicher zeitlicher Ablauf

                        Eine schnelle Übernacht – Inbetriebnahme der CO-Pipeline ist nicht zu
                       befürchten. Denn es fehlen noch Besitzeinweisungen, ein akzeptierter Alarm- und
                       Gefahrenabwehrplan liegt noch nicht vor, für 47 Änderungsanträge fehlt noch die
                       Genehmigung und selbst der Bau der Pipeline ist noch nicht fertig. Hier herrscht an
                       der Elberfelder Straße in Hilden immer noch kompletter Stillstand und Ratlosigkeit.

Selbst Bayer erklärt sich grundsätzlich damit einverstanden, wenn über den Antrag zeitgleich mit einer Entscheidung über die Klagen im Hauptverfahren entschieden wird. Allerdings droht Bayer damit eine gesonderte Entscheidung zu versuchen, wenn es weitere „Prozessverzögerungen“ gibt.

Das Verwaltungsgericht ist grundsätzlich in der Terminierung frei und so ist wohl auch nicht vor Sommer 2009 mit einem ersten Verhandlungstermin zu rechnen.

Die möglichen Folgen

Die Privatkläger werden mit Erwiderungen auf den Bayer-Antrag reagieren. Falls das VG Düsseldorf dem Antrag von Bayer zustimmt, können die Privatkläger eine Beschwerde beim OVG Münster gegen die Entscheidung einlegen.
Die sofortige Vollziehbarkeit und der Betrieb wäre dann jedoch bis zur Entscheidung des OVG Münster gegeben!

 

Unserer Initiative wird sicher noch die eine oder andere Aktion dazu einfallen!