Pressemitteilung


Bayer will
Giftröhre schnell starten –
Wird Büssow wie bisher Bayer - folgsam sein?
Entscheidung und Termin noch offen !
Bayer versucht den Betrieb der Giftröhre mit juristischen Tricks zu beschleunigen und macht – zumindest an das neue Rechtsanwaltsbüro – sicher eine Unmenge Geld locker. Dieses Büro hat sich im Auftrag von Bayer schon mit heftiger Richterschelte eingeführt.
Am 19. März hat Bayer beim Verwaltungsgericht Düsseldorf (VG) den Antrag gestellt, den Beschluss des Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) so abzuändern, dass eine vorzeitige Inbetriebnahme der CO-Pipeline – vor der Entscheidung im Hauptverfahren – möglich ist. Das wird ausgerechnet mit den Planänderungen begründet, die fast alle sicherheitstechnisch Verschlechterungen für die von einer Gift-Pipeline betroffenen Menschen bedeuten. Damit unterstellt Bayer, dass die bisher gegen den Betrieb erfolgreichen Klagen keine Aussicht auf Erfolg mehr hätten.
Möglicher zeitlicher Ablauf
Eine schnelle Übernacht
– Inbetriebnahme der CO-Pipeline ist nicht zu
befürchten. Denn es fehlen noch Besitzeinweisungen, ein
akzeptierter Alarm- und
Gefahrenabwehrplan liegt noch nicht vor, für 47
Änderungsanträge fehlt noch die
Genehmigung und selbst der Bau der Pipeline ist noch
nicht fertig. Hier herrscht an
der Elberfelder Straße in Hilden immer noch kompletter
Stillstand und Ratlosigkeit.
Selbst Bayer erklärt sich grundsätzlich damit einverstanden, wenn über den Antrag zeitgleich mit einer Entscheidung über die Klagen im Hauptverfahren entschieden wird. Allerdings droht Bayer damit eine gesonderte Entscheidung zu versuchen, wenn es weitere „Prozessverzögerungen“ gibt.
Das Verwaltungsgericht ist grundsätzlich in der Terminierung frei und so ist wohl auch nicht vor Sommer 2009 mit einem ersten Verhandlungstermin zu rechnen.
Die möglichen Folgen
Die Privatkläger werden mit
Erwiderungen auf den Bayer-Antrag reagieren. Falls das VG Düsseldorf dem Antrag
von Bayer zustimmt, können die Privatkläger eine Beschwerde beim OVG Münster
gegen die Entscheidung einlegen.
Die sofortige Vollziehbarkeit und der Betrieb wäre dann jedoch bis zur
Entscheidung des OVG Münster gegeben!
Unserer Initiative wird sicher noch die eine oder andere Aktion dazu einfallen!