Pressemitteilung


Aktionsmonat Mai 2009 - VG Düsseldorf stoppt Bayer-CO-Gas
Gutachten als nicht
verwertbar und nicht objektiv erkannt
Regierungspräsident Büssow ohne rechte Erinnerung
Freude und Genugtuung
waren unsere Gefühle, als wir von den Klägern
die Nachricht über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf
erhielten. Unser gemeinsamer Kampf mit sachlichen, guten Argumenten hat sich
gelohnt. Der Willkür von Bayer und Büssow ist erst mal ein Riegel vorgeschoben.
Das gefährliche, hochgiftige CO-Gas wird uns längere Zeit nicht gefährden
können.
Der Beschluss des
Verwaltungsgericht Düsseldorf enthält aber weit mehr als nur die Kritik an den
willkürlichen, sicherheitsrelevanten Änderungen durch Bayer und
Regierungspräsident Büssow bei Geo-Grid-Matten, Grabenprofil und
Rohrwandstärken.
Die Verwertbarkeit nachgereichter Gutachten in der Planergänzung und des
öffentlich – rechtlichen Vertrages werden vom Gericht in Zweifel gezogen. Zudem
werden auch Büssows Ermessensentscheidungen als fehlerhaft erkannt.
Bei den Gutachtern - zu den Rohren und den Trassenvarianten- sieht das Gericht eine fehlende Unabhängigkeit und damit Objektivität. Die Ausführungen des Rohr-Sachverständigen Rühlmann vom TÜV Hessen werden „quasi als „Parteigutachten“ für Wingas als bauausführendes Unternehmen“ bezeichnet und bei dem Trassengutachter Nickel wird das Problem erkannt, dass er als „in deren Lager stehend bezeichnet werden kann.“ .
Das alles ficht den
genehmigungsfreudigen Regierungspräsidenten Büssow offensichtlich nicht an. Er
verkündet – ob wegen fehlenden Gedächtnisses oder um sich reinzuwaschen - , dass
er und seine Mitarbeiter ja die Änderungen alle erst festgestellt haben und von
Bayer einen Änderungsantrag gefordert hätten.
Das ist Büssows eigene Geschichte, aber die Fakten sehen anders aus. Bereits im
Juli 2007 wurde von den Klägern die zu schmalen Geogrid-Matten in das Verfahren
eingebracht und spätestens nach unserem Gespräch bei Büssow – am 3. September
2007 – hätte er tätig werden müssen. Aber der Antrag von Bayer wurde erst im
Oktober 2008 eingereicht und von Büssow Anfang März 2009 durchgenehmigt.
Für uns ist das ein klarer Fall von Pflichtverletzung. Das Verwaltungsgericht hat das jetzt bestätigt, auch wenn Büssow das nicht wahrnehmen will.