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IG Erkrath fordert Tempo 30-Zonen |
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Zitat Anfang: "Die Belastung der Bevölkerung durch den noch immer zunehmenden Straßenverkehr stellt in vielerlei Hinsicht ein gravierendes Problem dar. Es besteht erheblicher Handlungsbedarf, die Lebensqualität in den Städten und Gemeinden zu verbessern, um ein Abwandern der Bevölkerung in das Umland zu verhindern und der Zersiedlung der Landschaft Einhalt zu gebieten. Neben dem Verkehrsaufkommen und der Verkehrszusammensetzung sind unangepasste Geschwindigkeiten ursächlich für hohe Immissionsbelastungen. Die Verlangsamung des Kfz-Verkehrs innerhalb empfindlicher Bereiche der Städte und Gemeinden stellt ein entscheidendes Instrument sowohl der Verbesserung der Stadtqualität, der Umweltbedingungen und der Verkehrssicherheit dar. Durch eine Reduzierung der innerörtlichen Geschwindigkeiten lässt sich sowohl die Geräuschbelastung als auch die Schadstoffemission verringern, zudem wird die Verkehrssicherheit deutlich erhöht." Zitat Ende (1999) Tempo 50 ist für Situationen, wie sie in Wohngebieten üblich sind, eindeutig zu hoch! Der Sicherheitsgewinn einer Tempo 30-Zone ist insbesondere für Kinder, Senioren und Behinderte erheblich. Kinder verunglücken nicht nur auf dem Schulweg! Nach neusten Erhebungen verunglücken Kinder am häufigsten nachmittags in der Zeit von 16:00-18:00 Uhr. Ein sinnvolles und bürgerfreundliches Stadt- und Verkehrskonzept weist Wohngebiete und reine Anliegerstraßen als „Spielstraßen“ (Schrittgeschwindigkeit bis höchstens 7 km/h) aus, wenn in dem Bereich Bürgersteige und Kraftfahrzeugverkehr nicht getrennt sind. Andere Wohnbereiche, die in diesem Sinne nicht entsprechend ausgebaut sind, sowie Straßen vor Kindergärten, Spielplätzen, Schul- und Seniorenheimwege sollten durch Tempo 30-Zonen angemessen erschlossen werden. Der IG Erkrath liegt ein Höchstmaß an Sicherheit besonders für die schwächeren Verkehrsteilnehmer wie Kinder und ältere Menschen am Herzen. Wir fordern, im gesamten Wohnquartier Sandheide, also auch auf dem gesamten Sandheider Ring bis zum Kreisverkehr Sandheider-/Beckhauser Straße Tempo 30 einzurichten. Das gilt z.B. auch für eine Ortslage, wie sie die Wohnbebauung an der Max-Planck-Str. darstellt. In der Vergangenheit scheiterten entsprechende Vorstöße immer wieder am Einspruch der Rheinbahn. Das Verkehrsunternehmen gab an, bei Tempo 30 den Fahrplan nicht mehr einhalten und Anschlüsse nicht mehr sichern zu können. Die Rheinbahn droht, dass künftig drei Haltstellen der Buslinie 780 wegfallen und der Bus einen kürzeren Weg fährt, wenn der Sandheider Ring zur Tempo 30 -Zone erklärt wird. Damit wäre die Schildsheide nicht mehr erschlossen. Eine bedenkliche Nähe zum Erpressungsversuch. Am
15.06.2007 charterte die BmU unterstützt von der IG Erkrath einen
Linienbus und startete eine Messfahrt. Bernhard Osterwind von der BmU
kam zu folgendem Ergebnis: Auf der gesamten Länge von der Haltestelle Immermannstr. über Haltestelle Gretenberger Str. bis zur Haltestelle
Beckhauser Str. würde eine Tempo 30 Ausweisung eine Verzögerung von ca.
33 sec (Durchschnittswert in beiden Richtungen) nach sich ziehen. Da
diese gesamte Strecke sowieso nicht als Tempo 30 Zone vorgesehen ist und
eigentlich die Einführung von Tempo 30 vor der Kindertagestätte (Private Kindertagesstätte Kidspoint, Hof Gretenberg 21) und
gegenüber dem Subzentrum bereits beschlossen war, wurde der politisch
besonders umstrittene Abschnitt Immermannstr. bis Gretenberger
Str. genauer gemessen. Auf diesem kurzen Abschnitt gab es eine Differenz
zwischen Tempo 50 und Tempo 30 von (im Durchschnitt aller Messungen) nur
7,5 sec.! Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr hatte in seiner Sitzung am 08.02.2010 beschlossen, dass auf dem gesamten Sandheider Ring (einschließlich dem Kreisverkehr Sandheider Str. / Beckhauser Str.) Tempo 30 eingerichtet werden soll. Weiterhin wurde beschlossen, die Rheinbahn AG zu bitten, die zu erwartenden Zeitverzögerungen für Ihre Linien in diesem Bereich zu beziffern.
Herr Bürgermeister Werner hat den
Ratsbeschluss an die Stadtverwaltung weitergeleitet. Die Verwaltung
wurde angewiesen, den Ratsbeschluss an den Kreis als zuständige Behörde
weiterzuleiten. Ferner wurden gemäß den Beschlüssen die Rheinbahn AG und
die örtliche Polizeidienststelle um eine Stellungnahme gebeten.
Tempo 30 ist in Erkrath ein Dauerthema. Nicht nur der Sandheider Ring fordert die Verkehrsberuhigung, auch besteht ein Begehren der Anwohner vom Millrather Weg. Sie kamen mit ihren Kindern und bunten Protestschildern am 18.02.2010 in den Sitzungssaal des Rathauses. Mütter und Väter forderten Tempo 30 auf dem Schulweg zur Grundschule am Millrather Weg. Die Verkehrssicherheit Ihrer Schulkinder sei vorrangig. Seitens des Ratsausschusses wurde eingeräumt, dass es durchaus sinnvoll wäre, eine Verkehrsberuhigung zwischen dem Neuenhausplatz und der Matthias-Claudius-Straße zu schaffen. Die Mitglieder des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr beschlossen einstimmig, auf einem Teilstück des Millrather Wegs zwischen Niermannsweg und Matthias-Claudius-Straße Tempo 30 einzuführen. Die Überlegung, einen Schutzstreifen am Millrather Weg zur Grundschule einzurichten, wurde aufgegeben. Jetzt soll das „Tempo-30 Schild“ ein paar Meter direkt an die Straße „Am Maiblümchen“ vorgezogen werden. Wir sind gespannt, wann diese Maßnahme erfolgt und ob sie auch hilft. Die Anwohner der Max-Planck-Str. kämpfen schon seit 30 Jahren um die Tempo 30-Zone ohne Zeiteinschränkung. Auch hier wird seitens der Stadt über die Aufhebung der zeitlichen Begrenzung (von 20:00 Uhr – 08:00 Uhr) nachgedacht. Die Wahrung der berechtigten Interessen der Anwohner auf Sicherheit im Straßenverkehr und auf eine gute Busanbindung und Lärmreduzierung gleicht einem schwierigen Spagat und erfordert, wie wir sehen, ein hohes Maß an Fingerspitzengefühl.
Bürger der Stadt Erkrath fordern Tempo 30 zum Schutz ihrer Kinder besonders rund um die Kindertagesstätten:
Kindertagesstätte Gretenberg, Sandheiderstr. Kindertagesstätte Unterfeldhaus, Millrather Weg Kindertagesstätte „Kidspoint“, Gretenberg Hof
Mittlerweile erhielt die Stadt Erkrath Post vom Kreis Mettmann. Hier untersagt man die Einrichtung der Tempo 30-Zone des südlichen Teils der Sandheider Straße bis auf weiteres. Die Begründung lautet: Da der südliche Teil der Sandheider Straße Bestandteil des Vorfahrtstraßennetzes der Stadt Erkrath ist, wäre die Anordnung einer Tempo 30-Zone nach § 45 Abs. 1c StVO i.V. mit den VwV zu § 45 StVO rechtswidrig. Der Kreis Mettmann bittet die Stadt Erkrath um Stellungnahme.
Unfallgefahr
Schematische Darstellung: Reaktionsweg – Bremsweg = Anhalteweg
Fünfjahres – Unfallstatistik NRW
Die
Häufigkeit von Verunglückten pro 100.000 Einwohner dieser Altersgruppe
sank in den letzten fünf Jahren von 345 um 6,7 % auf 322. Im letzten
Jahr ist sie gegenüber dem Vorjahr jedoch um 1,6 % gestiegen. Nach dem
bisherigen statistischen Tiefstand in den Jahren 2003 und 2004 mit 25
getöteten Kindern ist der deutliche Anstieg 2005 (+ 24 %) auffällig. Die
Zahl der getöteten aktiven Beteiligten stieg um acht auf 20. Die Zahl
der verletzten Kinder sank seit 2001 insgesamt um 11,6 % auf
8.917. 2005 reduzierte sie sich um 0,3 % und erreichte damit den bisher
niedrigsten Wert. Gleichwohl sank die Zahl der verletzten Kinder dieser
Altersgruppe mit 4,6 % auf 1.688 am stärksten gegenüber dem Vorjahr.
Häufigste Unfallursachen 2005 waren erneut „Fehler beim Einfahren
in den fließenden Verkehr“, „Benutzung der falschen Fahrbahn“ und
„Nichtbeachten der vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen“. Schulwegverkehrsunfälle (6- bis 14-jährige Kinder) Seit dem Jahr 2004 sind bei der Zahl der Beteiligten in diesem Bereich starke Zuwächse zu verzeichnen, welche die leichten Rückgänge der Vorjahre weit übersteigen. Insgesamt ist somit über die letzten fünf Jahre ein Anstieg bei den Unfallbeteiligten von 34,3 % auf 1.528 zu konstatieren, wovon alleine 20,2 % im letzten Jahr zu Buche schlugen. Die Zahl der verunglückten Kinder im Alter von 6 bis 9 Jahren stieg seit 2001 insgesamt um 12,2 % auf 295. Gegenüber 2004 war gar ein Zuwachs um 19,4 % zu verzeichnen. Auch bei den 10- bis 14-Jährigen verlief die Entwicklung seit 2001 im Trend negativ (+ 37,2 %) verstärkt durch den Anstieg um 18,3% von 936 auf 1.107 im letzten Jahr. 2005 verunglückten auf Schulwegen 720 Kinder mit dem Fahrrad, das sind 17,6 % mehr als im Vorjahr. Auch hier wurde die gute Entwicklung seit dem Jahr 2001 in den letzten beiden Jahren zunichte gemacht. Das Niveau bei der Zahl der verunglückten Fußgänger ist ebenfalls stark gestiegen und erreichte nach einem Anstieg von 19,0 % im letzten Jahr mit 519 Opfern einen Höchststand im Fünfjahreszeitraum.2005 verunglückte alle 6 Stunden ein Kind auf dem Schulweg.(Auszug d. Polizeibericht NRW/ Erhebung 2005 )
Lärmbelästigung
Bei der Umweltbelastung durch Lärm spielt der Verkehrslärm die größte Rolle. Ein hoher Lärmpegel zwingt uns Menschen häufig unser Verhalten innerhalb unserer Wohnung zu ändern. Häufig bleiben die Fenster verschlossen, hierdurch lässt das Raumklima zu wünschen übrig. Außenräume, wie z.B. Balkone, Terrassen und Gärten, werden weniger genutzt. Daraus resultierend leidet die Kommunikation mit den Nachbarn, die Gefahr der Vereinsamung alleinstehender Menschen droht. Hoher Verkehrslärm ist gesundheitsschädlich! Nervosität, Gereiztheit, Konzentrationsstörungen, Schlafprobleme und Herz- Kreislauferkrankungen sind allgemein das Ergebnis einer Reizüberflutung durch Lärm. Mit Tempo 30 vermindern sich die von den Fahrzeugen ausgehenden Lärmemissionen um 3 dB(A), Spitzenpegel sogar um 6 dB(A). Eine Reduzierung des Lärmpegels um 3 dB(A) entspricht einer Halbierung des Verkehrsaufkommens. Das heißt, 20 Autos mit Tempo 30 sind so laut wie 10 Autos mit Tempo 50.
Schadstoffbelästigung
Eine Minderung der Schadstoffemission ist laut Untersuchungen vom Umweltbundesamt durch langsames und gleichmäßiges Fahren möglich. Insbesondere kann somit eine Reduzierung der Stickoxide (NOx) und Kohlenwasserstoffe (CH) möglich sein. Je mehr Brems- und Beschleunigungsstrecken vorliegen, umso ungünstiger wirkt sich dies auf die Schadstoffbelastung aus. Verkehrsberuhigende Maßnahmen müssen so gestaltet werden, dass ein häufiger Gangwechsel nicht notwendig wird. Hierzu einige anschauliche Angaben. Im Vergleich werden Messungen bei Einhaltung der Tempo 50km/h zur 30km/h Geschwindigkeit gemessen. Die Reduzierung ergibt folgende Ergebnisse: Stickoxidanteil (NOx) Tempo 50km/h -9% bis -30%. Tempo 30km/h -14% bis -33%! Kohlenwasserstoff (CH) Tempo 50km/h +4% bis -11% Tempo 30km/h +4% bis -8% Kohlenmonoxid (CO) Tempo 50km/h +3% bis -11% Tempo 30km/h +3% bis -20% Verbrauch (CO2) Tempo 50km/h 0% bis -12% Tempo 30km/h +3% bis + 9% Der Benzinverbrauch und damit auch der Kohlenmonoxidausstoß läßt sich durch die Reduzierung der Zahl von Brems- und Beschleunigungsphasen umweltverantwortlich regeln.
Raumangebot für Fußgänger und Radfahrer
Radfahrer müssen oft Gehwege benutzen, um sich bei dem heutigen Verkehrsaufkommen sicher zu fühlen. Jedoch stört und gefährdet dieses Verhalten die Fußgänger. Die Förderung des Rad- und Fußgängerverkehrs gehört zu den wichtigsten Zielen einer umweltorientierten Verkehrspolitik. Radfahrer und Fußgänger belasten die Umwelt nicht mit Schadstoffen, und von ihnen geht keine Lärmbelästigung aus. Erheblich geringer ist auch die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch die Radfahrer als durch die Kraftfahrzeuge. In Tempo 30-Zonen ist die Verteilung des Transportaufkommens (Modal Split) merklich entspannter. Hier fahren Radler sicher auf den Straßen und eine Radweganlage ist überflüssig, dies schont auch die Kommunalkassen. Ein Rückgang der Verkehrsbelastung kann durch die sinnvolle Einrichtung einer Tempo 30-Zone erreicht werden.
Tempo – 30 Fahrzeitverlängerung ?
In der Theorie lässt sich ein Fahrzeitverlust einfach berechnen, in der alltäglichen Praxis gestaltet sich dies aber als schwierig. Auf einer gemessenen Fahrtstrecke von 1000 m ergibt sich bei konstantem Tempo 50 zu Tempo 30 ein Zeitverlust von maximal 0,8 Min oder 48 s. In der Realität wird dieser Zeitverlust aber gar nicht erreicht, da bei heute typischen Verkehrssituationen (stockender Verkehr, Stau) eine Spitzengeschwindigkeit von 50 km/h weit weniger oft erreicht wird, als eine durchschnittliche Spitzengeschwindigkeit von 30 km/h. Somit wäre auf einer Strecke von 1000 m ein Zeitverlust von 10-20 Sekunden für den Kraftfahrzeugverkehr zu errechnen. (Tempo 30 Leitfaden) Dieser Zeitverlust ist wohl hinsichtlich aller anderen ökologischen Vorteile verschwindend gering.
Tempo 30 für den öffentlichen Busverkehr?
Es gibt zu diesem, oft als Antihaltung angeführten Thema eine wissenschaftliche Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen - BAST.
Zitat Bundesanstalt für Straßenwesen: "Die Hypothese, dass Tempo 30 den Linienbetrieb von Bussen im Stadtverkehr überproportional behindert, muss im Hinblick auf die Fahrzeitverluste abgelehnt werden. Verkehrsberuhigende Maßnahmen von hoher Intensität verlangsamen zwar den Fahrtverlauf in Tempo-30-Gebieten, wirken sich auf die Gesamtsituation der Linien nicht entscheidend aus. Dieses Ergebnis korrespondiert voll und ganz mit den Resultaten ähnlicher, mit anderen Methoden vorgenommener Forschungsvorhaben." Zitat Ende Diese Untersuchungen wurden unter den Randbedingungen der "alten" Straßenverkehrsordnung gemacht. Das bedeutet, dass der Einbau von Bodenwellen, Pflanzkübeln oder erhöhte Pflasterungen zur Verkehrsberuhigung obligatorisch vorgeschrieben war. In der "neuen" Straßenverkehrsordnung sind diese baulichen Maßnahmen nicht mehr erforderlich.
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Berichte in der Presse |
Beschlussvorlagen der Ratssitzungen |
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20.06.2006 |
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03.06.2006 |
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02.06.2006 |
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