Normen und Regeln

TRFL - Technische Regel für Rohrfernleitungen nach § 9 Abs. 5 der Rohrfernleitungsverordnung:

Diese Regel gilt für die Errichtung, die wesentliche Änderung, den Betrieb und die wesentlichen Änderungen des Betriebes sowie die Prüfung von Rohrfernleitungsanlagen entsprechend der
Rohrfernleitungsverordnung vom 27. September 2002 (BGBl. I S. 3777, 3809).

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