103.07.2007: WZ: Bayer-Pipeline: Gesetz ist verfassungswidrig

In seinem Gutachten übt Verfassungsrechtler Stefan Muckel heftige Kritik am Land NRW.

Kreis Mettmann. Airbus, Daimler-Benz und demnächst auch Bayer? In allen drei Fällen spielen Enteignungsgesetze zur Durchführung der Firmen-Projekte wichtige Rollen. Wenn beim Großraumflugzeug A 380 und der Daimler-Teststrecke Boxberg die Juristen und Gerichte um feinfühlige Formulierungen stritten, so sieht der Kölner Verfassungsrechtler Stefan Muckel im Fall der Kohlenmonoxid-Pipeline die Sache ganz klar: „Das Rohrleitungsgesetz verstößt eindeutig gegen den Grundgesetz-Artikel 14 und ist verfassungswidrig.
Dieser Artikel schützt das Eigentum als Grundrecht, dessen Enteignung nur „zum Wohle der Allgemeinheit“ zulässig ist. Und an dieser Stelle hakt der Kölner Professor, der gestern für die Stadt Monheim ein verfassungsrechtliches Gutachten vorstellte, ein. „Die Enteignungen dienen in diesem Fall erst einmal der Firma Bayer.“ Begründungen in dem Gesetz wie „Schaffung von Arbeitsplätzen“ oder „Sicherung des Chemiestandortes NRW“ seien viel zu ungenaue Formulierungen.
Ohnehin geht der Verfassungsrechtler mit der Landesregierung hart ins Gericht: „Es ist geradezu handgreiflich, wie sehr der nordrheinwestfälische Gesetzgeber sich zum Anwalt der Bayer AG gemacht hat. Dieses Gesetz, das auf eine DIN A 4-Seite passt, ist im Landtag durchgewunken worden. Es fehlt die Aussprache. Auch fehlt eine Interessenabwägung. In einem solchen Gesetz müssten konkrete Dinge stehen. Ich sehe hier keine Vorgabe für den Verlauf einer Trasse. Die Pipeline hätte auch über Bielefeld verlaufen können.“
Die Bürgermeister der fünf betroffenen Städte Monheim, Langenfeld, Hilden, Erkrath und Ratingen und Landrat Thomas Hendele nutzten das Gutachten, um eine Resolution gegen die Pipeline an Ministerpräsident Rüttgers auf den Weg zu bringen. Darin fordern sie die Landesregierung aufgrund der „offenkundigen Verfassungswidrigkeit“ des Gesetzes zu einem sofortigen Baustopp auf. Hendele: „Das Land und Bayer können keine vollendeten Tatsachen schaffen. Wir wollen, dass der Respekt vor den Gerichten gewahrt wird.“
Verfassungsrechtler Stefan Muckel bestätigte, dass der Gesetzgeber rein theoretisch auch die Möglichkeit hätte, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen und das Pipeline-Gesetz – angepasst an die Kritikpunkte – nachzubessern. „Ich glaube aber nicht, dass die Politik jetzt noch mitspielt.“

13.07.2007

Von Ulf Maaßen
Quelle: Westdeutsche Zeitung

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