17.07.2007: Wochenpost Erkrath: Ist Enteignung ein Rohrkrepierer?

CO-Pipeline: Jetzt gehen die Gegner des Projektes bis nach Karlsruhe

„Da könnte ja jeder kommen“ sagt Jura-Professor Stefan Muckel zum Bayer-Argument, die Co?Pipeline sichere Arbeitsplätze, daher diene die Enteignung von Grundstücken dem Gemeinwohl. Mit seinem Gutachten wollen die betroffenen Städte nun beim Bundesverfassungsgericht klagen.

Erkrath (ak) >>Es ist geradezu handgreiflich, wie sich der Gesetzgeber zum Anwalt der Bayer MaterialScience (BMS) AG gemacht hat!<< So hart urteilt Stefan Muckel, Professor für Öffentliches Recht an der Uni Köln, über das Abstimmungsverhalten der Landtagsabgeordneten beim „Gesetz über die Errichtung einer Rohrleitungsanlage zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen“ im April 2006. Auf eben diesen Beschluss beruft sich die BMS, um private Grundstücksflächen in Mettmanner Kreisstädten für die Verlegung ihrer Kohlenmonoxid-Pipeline enteignen zu können. „Eindeutig verfassungswidrig“, so Muckel.
Die Gegner des Projekts aus Hilden, Monheim, Langenfeld und Erkrath – jeweils Verwaltungen und Bürger – wollen sein Gutachten nun als Trumpfkarte bei der Klage gegen die Bezirksregierung ausspielen, die im Februar mit dem Planfeststellungsbeschluß „grünes Licht“ für den Baubeginn gegeben hat. Das sogenannte Rohrleitungsgesetz (RohrlG) widerspreche der Eigentumsgarantie nach Artikel 14 des Grundgesetzes. Zwar heiß es in Absatz 3: „Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig“ Das sei bei einer Leitung, die nur zur Gewinnorientierung eines Unternehmens wie BMS installiert werden soll, aber nicht der Fall, sagt Muckel.
Als Präzedenzfall nennt der Jurist das „Boxberg“-Urteil aus den 80er Jahren. Damals wollte die Daimler
Benz AG eine Teststrecke bauen und dafür ebenfalls fremdes Eigentum beschneiden. Begründung: Die Sicherung von Arbeitsplätzen diene dem Gemeinwohl. Das hat das Bundesverfassungsgericht jedoch als „nicht hinreichend bestimmt“ eingestuft und den Bau untersagt.
Auch die BMS beruft sich auf das einstige Argument der Autobauer. Durch die Grundsatzentscheidung im Fall „Boxberg“ sieht sich Muckel jedoch seine Einschätzung bestätigt: „Die Sicherung von Arbeitsplätzen“ ist hier nichts weiter als eine Floskel. Da könnte ja jeder kommen. Daher fordere das Grundgesetz den Gesetzgeber auf, bei Enteignungsgesetzen sorgfältig die Interessen abzuwägen und „Art und Ausmaß der Entschädigung zu regeln“. Genau das sei hier nicht passiert, sagt Muckel: „Das RohrlG wurde ohne Aussprache einfach durchgewinkt.“
Nun muss das Bundesverfassungsgericht diese Ausführungen bestätigen, damit der Weiterbau, beziehungsweise der Betrieb der Leitung noch verhindert werden können. Sollte dies geschehen, wäre das Gutachten eine Ohrfeige für die Arbeit der Landesregierung und insbesondere eine Mahnung an die Abgeordneten, die offenbar nicht genau hingeschaut haben, zu was sie eigentlich ihre Zustimmung gegeben haben.
Es bestehe allerdings noch die Option, das Gesetz verfassungskonform „nachzubessern“ räumt Muckel ein. Bis zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts kann noch viel Zeit verstreichen. Die Bürgermeister der betroffenen Städte – Günter Scheib (Hilden), Thomas Dünchheim (Monheim), Magnus Staehler (Langenfeld). Arno Werner (Erkrath) und Harald Birkenkamp (Ratingen) sowie Landrat Thomas Hendele haben deshalb eine Resolution unterschrieben, in der sie Ministerpräsident Jürgen Rüttgers auffordern, bis zur Klärung der Rechtslage einen sofortigen Baustopp zu erwirken. Derweil haben die Bürgerinitiativen aus Monheim, Langenfeld, Erkrath und Hilden über 24.770 Unterschriften gegen den Bau gesammelt.
Bei der Bezirksregierung will man sich nicht äußern. Pressesprecher Bernd Hamacher erklärte auf Nachfrage: „Wir kennen das Gutachten noch gar nicht. Doch wenn das Gesetz verfassungswidrig wäre, hätte der Landtag es nicht beschlossen.“
Und auch Bayer Industry Service erklärt in einer Pressemitteilung: „Das Gesetz genügt in vollem Umfang den bundes- und landesverfassungsrechtlichen Anforderungen. Das ist das Ergebnis einer Rechtsprüfung des auf Eigentumsrecht spezialisierten Staatsrechtlers Professor Dr. Johannes Dietlein von der Heine-Universität Düsseldorf. Der Gesetzgeber betont, dass die Pipeline zur Stärkung des Chemie- und Kunststoffstandortes NRW beiträgt. Regionale Rohstoff-Engpässe werden beseitigt.“
Bayer habe deshalb das Recht, die betroffenen Grundstücksteile während der Bauarbeiten zu nutzen.

Quelle: Erkrather Wochenpost 17.07.07

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