19.07.2007: WZ: Transport nur so möglich

KOHLENMONOXID Bayer benötigt das Gas für weitere Produkte

Ursprünglich waren es drei Leitungen mit Propylen, Erdgas und Kohlenmonoxid, die gemeinsam auf einer Trasse verwirklicht werden sollten. „Wir haben uns da quasi drangehängt“, sagt Bayer-Pressesprecherin Kerstin Nacken. Als das Propylen-Projekt im Februar 2007 aus wirtschaftlichen Gründen gestoppt wurde, machte Bayer mit der Kohlenmonoxid-Pipeline alleine weiter. Das Unternehmen benötigt Kohlenmonoxid (CO) als Grundbaustein zur Herstellung hochwertiger Kunststoffe für die Automobil-, Bau- und Freizeitindustrie.
Bislang wird an den beiden Bayer-Standorten Krefeld-Uerdingen und Dormagen Kohlenmonoxid produziert. Bayer argumentiert, dass die Kapazität in Krefeld-Uerdingen – dort wird Kohlenmonoxid aus Koks hergestellt – nicht mehr ausreicht. Am Standort Dormagen hingegen kann mehr produziert werden. Außerdem wird dort Kohlenmonoxid aus Erdgas, Dampf und Kohlendioxid (CO2) hergestellt. Werner Breuer, für Bayer Material Science Projektleiter beim Pipelinebau, betont, dass es für Kohlenmonoxid keine andere Transportmöglichkeit als eine Pipeline gibt.
Bayer verweist auf den Sicherheitsaufwand: Die mit Kunststoff ummantelten Stahlrohre mit einem Durchmesser von 25 Zentimetern werden 1,40 Meter tief verlegt. Die Pipeline ist für einen Druck von bis zu 100 bar ausgelegt. Sie soll aber nur mit 13,5 bar betrieben werden. Ein Netz aus Geo-Grid und ein Leckerkennungssystem sowie eine Überwachung rund um die Uhr gehören zum Sicherheitskonzept.

Rohrbruch und die Folgen
ÄNGSTE Das Thema Sicherheit steht für viele im Vordergrund

Die Themen Sicherheit und Rechtsmäßigkeit rund um die Pipeline beschäftigt deren Gegner, die sich mittlerweile in Bürgerinitiativen zusammen geschlossen haben oder als Städte und Kreis zusammenarbeiten. Das ist zum einen das Kohlenmonoxid-Gas. Da es farb-, geruch- und geschmacklos ist, fehlt die Warnwirkung. Bei höheren Konzentrationen kann es zu Bewusstlosigkeit, Krämpfen, Atemlähmung und schließlich zum Tod kommen. Monheims Bürgermeister Thomas Dünchheim (CDU) spricht für den Fall eines Rohrbruchs gar von einem „Todesstreifen, aus dem die Feuerwehr nicht rettet, sondern birgt“.
Die Stadt Monheim hatte deshalb ein Gutachten zur Sicherheit der Pipeline in Auftrag gegeben. Darin kommt Prof. Gerd Falkenhain, bis zu seiner Emeritierung stellvertretender Leiter im Labor für Umwelttechnik an der Fachhochschule Bochum und lange Jahre in der Industrie tätig, zu dem Schluss, dass die Antragsunterlagen von Bayer in wichtigen Punkten widersprüchlich sind. So zum Beispiel bei den Angaben zum Betriebsdruck. Während die Gutachten bei Lecks von 13,5 bar ausgehen, ist der Betriebsdruck von 40 bar genehmigt worden. Das mache das Sicherheitskonzept im Ergebnis wertlos.
Als nicht weniger wichtig werten die Pipeline-Gegner ein Gutachten des Kölner Verfassungsrechtlers Stefan Muckel, der zu dem Schluss kommt, dass das von Landtag beschlossene Gesetz zum Bau der Pipeline vor dem Hintergrund der Enteignungen verfassungswidrig sei. Artikel 14 des Grundgesetzes schütze das Eigentum als Grundrecht. Enteignungen sind nach Artikel 14, Absatz 3 des Grundgesetzes nur „zum Wohle der Allgemeinheit“ zulässig. Und dieses sei im Fall der Bayer-Pipeline nicht zu erkennen.
Auch der ehemalige Rechtsdezernent des Kreises, Ekkehard Fabian, hatte kritisiert: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass es verfassungsmäßig ist, Grund und Boden zugunsten einer privaten Firma zu enteignen.“

Quelle WZ vom 19.07.07

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