16.08.2007: NRZ: Wird Kircheneigentum für Pipeline-Bau enteignet?

VERFAHREN. Trassen-Gegner Dieter Donner befürchtet, dass die katholische Gemeinde St. Martin der Bayer AG ein Grundstück überlassen muss.

LANGENFELD. Die katholische Gemeinde St. Martin ist die älteste der Stadt. Die Mitglieder sind nicht nur auf ihre Kirche mit dem Turm aus dem 12. Jahrhundert stolz. Deshalb weigerte sich die Gemeinde laut Dieter Donner von der Initiative "Bau-Stopp der Bayer-Pipeline" auch, ein Grundstück für den Bau der Kohlenmonoxid-Leitung abzugeben. Dies geschah laut des Initiativen-Sprechers im Einklang mit Bürgermeister, Verwaltung und vielen Bürgern.

Vorzeitige Besitzeinweisung
Am 25. Juli habe die Gemeinde die Ladung zu einem mündlichen Verhandlungstermin bei der Bezirksregierung Düsseldorf erhalten. Zuvor hätte Bayer Material Science einen Antrag auf vorzeitige Besitzeinweisung gestellt. Dieser Termin sei der erste Schritt eines Enteignungsverfahrens und solle, so Donner, die Gemeinnützigkeit des Trassenbaus untermauern. Bayer und der Regierungspräsident hätten sich von dem Termin erhofft, die Gemeinde von einer Übereinkunft mit dem Chemiekonzern überzeugen zu können.

Dieter Donner und ein weiteres Mitglied der Initiative gegen den Bau der Trasse begleiteten Vertreter der Kirchengemeinde zu dem Termin in der Landeshauptstadt. Vor Ort war laut Donner auch ein Fernsehteam. Die Verhandlungen über das Kirchengrundstück sollen zwei Stunden gedauert haben. Etwa eineinhalb Stunden hätten dabei die Ausführungen des Enteignungskommissars und der Bayer-Vertreter in Anspruch genommen.

Gemeinde-Vertreter kamen spät zu Wort
"Erst in der letzten halben Stunde durften die Vertreter der zu enteignenden Kirchengemeinde ihre Argumente vortragen", so der Sprecher, der das Gespräch als "Farce" bezeichnet. Laut Donner stehe das Ergebnis dieses Verfahrens bereits fest: "Es folgt die Besitzeinweisung zugunsten von Bayer. Dagegen kann die Gemeinde Widerspruch einlegen. Dieser wird zurückgewiesen und die Kirche muss eine Verwaltungsgebühr von etwa rund 400 Euro an die Bezirksregierung zahlen." (mb)

Quelle: NRZ vom 16.08.2007

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