25.08.2007: RP: Widerspruch abgelehnt

Erkrath (sp) Eine Stunde vor Beginn der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses in Erkrath war beim Technischen Dezernenten Klaus-Dieter Holst eine E-Mail der Bezirksregierung Düsseldorf eingelaufen. Inhalt: Der Widerspruch der Stadt Erkrath gegen die vorzeitige Besitzeinweisung zum Bau der CO-Pipeline ist von der Bezirksregierung abgelehnt worden.
Dies will die Stadt aber nicht akzeptieren. Sie wird vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf um vorläufigen Rechtsschutz streiten. Die Frage, ob die Enteignung von städtischem Gelände zulässig ist oder nicht ist von entscheidender Bedeutung. Deshalb bemüht die Stadt in diesem Fall selbst das Gericht. Im Planfeststellungsbeschluß ist die Stadt nur als Träger öffentlicher Belange beteiligt, unterstützt aber private Kläger. Mit einer Entscheidung im vorläufigen Verfahren gegen den Planfeststellungsbeschluß zum Bau der CO-Pipeline ist nicht vor Mitte September zu rechnen. Dies erklärte der Erkrather Bürgermeister Arno Werner nach dem zehnstündigen Erörterungstermin mit Gutachtern vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. „Es wurden keine Rechtsfragen erläutert, nur technische Details“, betonte der Bürgermeister. Alle Gefahren seien geprüft worden. Werner betonte auf eine Anfrage aus dem Hauptausschuss, dass der Anwalt der Stadt keinen praktikablen Ansatz sieht, gegen den Gefahrenabwehrplan vorzugehen. „Ob die CO-Leitung so gefährlich ist, dass ihr Betrieb nicht zumutbar wäre, wird jetzt im Verfahren geklärt“, betonte Werner.
Auf eine schriftliche Anfrage der SPD-Ratsfrau und stellvertretenden Bürgermeisterin Edeltraut van Venrooy erklärte der Bürgermeister, es seien keine Gelder im Landeshaushalt für die CO-Leitung vorgesehen.

Quelle: RP vom 25.08.2007

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