27.12.2007: Lokalanzeiger Erkrath: Ohrfeigen für Politik und Industrie

Das Oberverwaltungsgericht Münster untersagt Bayer vorläufig die Inbetriebnahme der CO-Pipeline

Erkrath. Die Pipeline-Gegner jubeln. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat dem Bayer-Konzern die Inbetriebnahme seiner Kohlenmonoxid-Leitung vorerst untersagt. Das Gericht gab zwei Privatklägern aus dem Kreis Mettmann Recht. Das Urteil ist nicht anfechtbar.

(stef) das OVG meldet Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses an. Damit ist zum einen die rechtsrheinische Trassenführung für die Rohrleitung zwischen den beiden linksrheinischen Standorten Krefeld-Uerdingen und Dormagen. In dem Beschluss erkannte das Gericht außerdem keine ausreichende Erklärung, warum die Enteignung von Grundstücken dem Allgemeinwohl diene. „Das Oberverwaltungsgericht hat die Begründung übernommen, mit der wir schon immer argumentiert haben‘“, sagt Wolfgang Cüppers, Vorsitzender der IG Erkrath. Zwar dürfe Bayer auf eigenes Risiko weiterbauen, so das OVG, trotzdem kann das Urteil als wegweisender Erfolg gegen die Pipeline gelten.Ausruhen und abwarten werden die IG Erkrath und die anderen Bürgerinitiativen gegen die CO-Pipeline nicht. So wird die IG Erkrath regelmäßige Bürgertreffen organisieren.
Für einen “trotzigen Weiterbau“ habe niemand Verständnis, sagte Landrat Thomas Hendele im Anschluss an das Bekanntwerden des OVG-Urteils. „An mehreren Stellen ist zu lesen, dass im Planfeststellungsbeschluss die Abwägung von Interessen nicht ausreichend stattgefunden hat. Deshalb fordere ich von allen Verantwortlichen: Stoppt den Bau der Pipeline, jetzt!“ so Hendele.
Der Vorsitzende der SPD-Stadtratsfraktion, Detlef Ehlert, bezeichnet den Beschluss als weitaus mehr als „eine gute Nachricht“. „Das Gericht hat Rügen, besser Ohrfeigen in einem Maße verteilt, dass deren Empfänger in der Landesregierung und im Landtag, in der Bezirksregierung und bei den Leitungsbauern- und betreibern nur die Köpfe wackeln und dröhnen können. Also ist der Beschluss sogar eine sehr gute Nachricht“, so Ehlert.
Einstimmig begrüßen auch die vier CDU-Landtagsabgeordneten für den Kreis Mettmann, Hans-Dieter Clauser; Dr. Wilhelm Droste, Harald Giebels und Marc Ratajzak die Entscheidung. Das Gericht habe die Vorgehensweise der Bezirksregierung in den Mittelpunk gerückt, so das Quartett. Allerdings habe das OVG nicht die von den Gegnern der CO-Pipeline aufgeworfene Frage der Verfassungsmäßigkeit des vom Landtag beschlossenen Rohrleitungsgesetzes beantwortet.

Quelle: Lokalanzeiger Erkrath vom 27.12.2007

CO-Pipeline 28.06.2023
Städte scheitern mit Klagen gegen die CO-Pipeline
weiterlesen

CO-Pipeline 14.01.2022
Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 14.01.2022 zu der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
weiterlesen

CO-Pipeline
Bezirksregierung genehmigt am 02.07.2020 Antrag auf sofortige Vollziehung.
Zur Pressemitteilung

IG Erkrath sagt „Danke“
Mit Unterstützung der VR Bank in Hochdahl wurde ein Wunsch des Vereins nun Wirklichkeit.
weiterlesen