25.01.2008: NRZ:Wieder Erfolg für die Pipeline-Gegner

ENTEIGNUNGEN. Oberverwaltungsgericht gab den Städten Erkrath und Hilden gestern Recht.

Erkrath/Hilden/Kreis Mettmann. Anlieger der geplanten Kohlenmonoxid-Pipeline haben den Kampf gegen das Projekt des Bayer-Konzerns erneut einen juristischen Teilerfolg errungen. Nach dem vorläufigen Stopp für die Inbetriebnahme der Pipeline im Dezember verbot das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster gestern vorläufig den Betrieb der Pipeline auf Grundstücken noch vor deren Enteignung. Geklagt hatten die Städte Erkrath, Hilden und die Grundstücksgesellschaft Hilden als unmittelbare Nachbarn der Pipeline. Auf den Bau der Gasleitung habe der Beschluss aber keine Auswirkungen, dies geschehe weiter auf eigenes Risiko von Bayer, sagte OVG-Sprecher Ulrich Lau gestern.
Die aktuelle Entscheidung zur „vorzeitigen Besitzeinweisung“ ist ein Teilaspekt mehrerer Einwendungen gegen die mehrstufige Genehmigungskette für das Bauprojekt Mittels einer „vorzeitigen Besitzeinweisung“ können Bauherren bei Dringlichkeit ihres Vorhabens noch vor einer endgültigen Enteignung über Grundstücke verfügen und darauf bauen. Diesen Bau untersagte das OVG gestern zwar nicht, aber den möglichen späteren Betrieb der Bayer-Pipeline. Die Urteile in der Hauptsache stehen noch aus.Unterdessen gab es gestern weitere Reaktionen zur Entscheidung vorgestern im Landtag. Die Regierungsparteien CDU und FDP lehnten mit der SPD die von den Grünen beantragte Rücknahme des Enteignungsgesetzes in seltener Einigkeit ab. Kritik gab es von den ‚Erkrather Grünen. „Wenn der Protest zehntausender Bürger und aller betroffenen Kommunen im Kreis Mettmann die Landtagsabgeordneten von CDU, SPD und FDP nicht mehr beeindrucken, ist etwas mit ihrem Demokratieverständnis nicht in Ordnung“, so die Vize-Grünen-Chefin Sandra Ernst. An Bayer appellierte sie, das Projekt fallen zu lassen und die dauerhafte CO-Produktion an den Standorten Dormagen und Krefeld-Uerdingen sicherzustellen.
Auch Dieter Donner, Sprecher der Anti-Pipeline-Initiative im Kreis, ist in seiner Kritik zur Landtags-Entscheidung nicht zimperlich: „Über jeden Selbstzweifel erhaben, stimmten die Abgeordneten von CDU, SPD und FDP für den Fortstand des offensichtlich verfassungswidrigen Enteignungsgesetzes. Damit wird die Rechtsordnung im Lande auf den Kopf gestellt“. (dpa/gömi)

Quelle: NRZ vom 25.01.2008

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