03.12.2008: WAZ: Verdrängt oder nicht verstanden

Harsche Kritik der Bürgerinitiative COntra Pipeline an der Äußerung des TÜV-Sachverständigen Bernd Rühlmann bei der Anhörung im NRW-Landtag: Aussage zur Haftung "geradezu pervers"Mit scharfer Kritik reagiert die Bürgerinitiative COntra Pipeline auf die Aussagen des Sachverständigen Bernd Rühlmann (TÜV Hessen) bei der Anhörung zum Thema CO-Pipeline im NRW-Landtag (wir berichteten). „Offensichtlich verdrängt Rühlmann die Fakten, die Dr. Manfred Veenker (Hannover) im Gutachten für die Stadt Duisburg dargestellt hat, oder er hat sie nicht verstanden.

Nicht die Techn. Regel Fernrohrleitungen (TRFL) ist das einzig anzuwendende Regelwerk, sondern es ist - wie in der TRFL selbst beschrieben - auch die EN ISO DIN 16708. Und die besagt laut Dr. Veenker, dass die Sicherheitsmaßnahmen (etwa Abdeckung der Leitung) allein im Duisburger- Süden an 50 Stellen nicht ausreichen. Er sollte auch wissen, dass die TRFL nicht für die CO-Pipeline anwendbar war – CO ist in der Stoffliste nicht aufgeführt. Vielleicht weiß Herr Rühlmann auch, dass die Bundesrepublik in einem Rechtsstreit mit der EU eine Subvention von 9 Mio € an Linde damit begründete, CO dürfe nicht transportiert werden, auch nicht in Rohrleitungen.

Dass Herr Rühlmann dann aber noch sagte, die Sicherheit dadurch zu garantieren, dass er durch die Freigabe mit seinem Privatvermögen hafte, ist geradezu pervers. Herr Rühlmann, wie viel zahlen Sie denn pro Todesopfer? Eine Mio €? Und welche finanziellen Möglichkeiten haben Sie, wenn Sie von einigen hundert Angehörigen verklagt werden? Nein Sie können nichts garantieren. Sie werden bestenfalls aus der Zelle verlauten lassen: Damit war nicht zu rechnen.

Auch im Duisburger Gutachten wird in einer qualitativen Risikoanalyse geschrieben: Auch wenn die Grenzwerte für das individuelle und gesellschaftliche Risiko eingehalten werden, ist es ratsam, einen Maßnahmenplan für den Schadenfall zu entwickeln und abzustimmen. Offensichtlich wäre es für Sie sinnvoll, Statistiken über Pipeline-Unglücke und deren Ursachen zu lesen. Wie werten Sie als „Garant” denn die Tatsache, dass BAYER schon beim Bau der Pipeline fuscht? Statt einer 80 cm breiten Geogrid- Matte wird entgegen Planfeststellungsbeschluss eine 60 cm breite eingebaut. Wie werten Sie die Aussage, dass bei Zerstörung der Datenkabel die Schieber zufahren und die Leitung in sicherem Zustand sei, in Wirklichkeit aber bis zu einige 10 000 Kubikmeter CO noch ausströmen werden?

Herr Rühlmann, bevor Sie ein Testat für die Sicherheit der Pipeline unterschreiben, prüfen Sie, ob Sie das vor Ihrem Gewissen verantworten können. Ansonsten werden Sie im Katastrophenfall eines Tages von BAYER und der Bezirksregierung als „Garant” vorgeführt.”

Quelle: WAZ Duisburg Süd, 03.12.2008, Martin Ahlers

CO-Pipeline 28.06.2023
Städte scheitern mit Klagen gegen die CO-Pipeline
weiterlesen

CO-Pipeline 14.01.2022
Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 14.01.2022 zu der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
weiterlesen

CO-Pipeline
Bezirksregierung genehmigt am 02.07.2020 Antrag auf sofortige Vollziehung.
Zur Pressemitteilung

IG Erkrath sagt „Danke“
Mit Unterstützung der VR Bank in Hochdahl wurde ein Wunsch des Vereins nun Wirklichkeit.
weiterlesen