26.05.2009: NRZ: Bayer blitzt mit CO-Pipeline vor Gericht ab

Hilden, 26.05.2009, Götz Middeldorf Hilden. Die Bayer AG hat vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf eine herbe Niederlage erlitten. Die Richter untersagten dem Konzern die Inbetriebnahme einer umstrittenen CO-Pipeline, die quer durch das Rheinland führen sollte.

„Das wird gefeiert, wir machen ein Faß auf”, freute sich Dieter Donner. Kurz zuvor hatte der Hildener Pipeline-Gegner erfahren: Bayer ist vorm Verwaltungsgericht Düsseldorf abgeblitzt und darf die umstrittene Kohlenmonoxid-Pipeline nicht vorzeitig in Betrieb nehmen. Genau das hatte der Chemie-Riese in einem Eilantrag beantragt.

Doch das machte diesem Vorhaben nicht nur einen Strich durch die Rechnung, es gab dem Pipeline-Projekt noch einen „riesige Klatsche” (so Donner) mit. Denn, so kam das Gericht nach eingehender Prüfung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zu dem Ergebnis, „dass sich die Sicherheitslage durch die Änderungsbescheide der Bezirksregierung Düsseldorf vom 2. und 3. März 2009 nicht verbessert, sondern verschlechtert hat.” Gründe wurden vom Verwaltungsgericht direkt mitgeliefert: Das ursprünglich vorgesehene oberflächennahe Warnband entfällt und die Breite der sogenannten Geo-Grid-Matten wurden von den ursprünglich 80 Zentimeter auf nunmehr 60 Zentimeter und die Rohrwandstärke an verschiedenen Stellen von 6,3 mm auf 5,6 Millimeter reduziert. „Hierdurch ist das Sicherheitsniveau der Pipeline entscheidungserheblich abgesenkt worden.”

Sicherheitsniveau entscheidungserheblich abgesenkt

Dieter Donner: „Wir waren und sind von unseren Argumenten ja immer überzeugt, dass das Verwaltungsgericht das aber nun so klar und deutlich aufnimmt und formuliert, hatten wir nicht erwartet und freut uns besonders.”

Eine abschließende Klärung über die Inbetriebnahme der fast fertig gestellten Pipeline muss nun in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden. Bis tatsächlich Kohlenmonoxid fließt oder die Pipeline endgültig abgeschrieben werden kann, können noch Jahre vergehen.

Gegen den Beschluss kann Bayer noch eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster einlegen.

Quelle: Der Westen - NRZ

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