24.05.2011: Der Westen: Verhandlung CO-Pipeline : Etappensieg für Pipeline-Gegner

Süd, 24.05.2011, Florian Müller

Süd/Düsseldorf. Mit einem kleinen Paukenschlag, den beteiligte Juristen schon als Etappensieg für die Kläger bewerten, begann der zweite Verhandlungstag der mündlichen Verhandlung vor der dritten Kammer des Verwaltungsgerichtes in Sachen Bayer-Pipeline.

Vorsitzender Richter Winfried Schwerdtfeger verkündete, dass die Kammer drei von Bayer und den Vertretern der Bezirksregierung gestellte Beweisanträge ablehne. Man wolle nicht die Hausaufgaben übernehmen, die von der Bezirksregierung bei der Erarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses nicht gemacht wurden. Konkret ging es dabei um Ausführungen, die der Weimarer Gutachter Dr. Jochen Schwarz zur Erdbebensicherheit gemacht hat. In dem 240 Seiten starken Gutachten spricht Dr. Schwarz von einem Restrisiko, das im Falle eines Erdbebens durch Erdverflüssigungen auftreten könne. Dabei handelt es sich bei hohem Grundwasser um das Wegspülen von Erde. Man könne diese Erscheinung mit dem Stehen im Meer in Strandnähe vergleichen, wenn sich durch die Wellenbewegungen die Füße in den Sand eingraben, so ein weiterer Experte zu dieser Erscheinung.

Obwohl das Gutachten von dem Weimarer Experten vor einem Jahr in Auftrag gegeben wurde, habe dieser, so die Kammer, erst im Februar diesen Jahres auf die Erdverflüssigungen hingewiesen.

Bei dem Beben im Jahr 1992 in Roermond seien diese Erdverflüssigungen aufgetreten, Experten hätte also die Gefahr für eine Pipeline bewusst sein müssen. Deswegen hätten diese Untersuchungen Teil des Planfeststellungsbeschlusses sein müssen.

Im Kreuzverhör zwischen Bayer, Bezirksregierung und Kläger machte Dr. Schwarz klar, dass er über Grundwasserhöhe und Bodenstruktur an zwei Mess-Stellen im südlichen Bereich der Pipeline im Bereich des Rheines keine Da­ten kenne. „Auch das Zusammenspiel zwischen Erdverflüssigungen und Rheinhochwasser ist nicht geklärt.“ Deswegen habe sein Gutachten zur Erdbebensicherheit der CO-Pipeline keinen abschließenden Charakter und er müsse von einem Restrisiko ausgehen.

Zwar boten die Prozessbevollmächtigten und Gutachter von Bayer Dr. Schwarz diese fehlenden Daten an. „Ich kann aber nicht in zwei Wochen diese Daten überprüfen und vor allem analysieren“, so der Gutachter. Die Bayer-Vertreter setzten anschließend hart nach, indem sie nach der Qualifikation des vom Gericht bestellten Gutachters fragten.

Weniger kontrovers ging es beim zweiten Thema der Verhandlung zu, die Vorsitzender Schwerdtfeger in vier Bereiche eingeteilt hatte. Bevor Prof. Dr. Bernd Isecke (Berlin) seine Expertise zu sechs von den Klägern gestellten Fragen als Gutachten vorstellte, wollte die Kammer von Bayer wissen, ob man von der Fußnote im Planfeststellungsbeschluss, das man die Stahlsorte bei neuen technischen Entwicklungen oder je nach Verfügbarkeit bei Baubeginn ändern kann, Gebrauch gemacht habe. Pipeline-Projektleiter Werner Breuer teilte mit, dass man nach einem Brand beim Lieferanten Mannesmann die Stahlsorte gewechselt habe - nach Absprache mit der Bezirksregierung.

Quelle: Der Westen

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