03.07.2008: Disput um Enteignungsmaßnahme - Baumrodung ohne vorgeschriebenes Baumgutachten

Wegen des CO-Pipeline-Baus standen am Mittwoch, den 2. Juli, auf einem enteigneten Grundstück des Herrn Zech in der Nähe des asphaltierten Weges „Wormscheid“ an einem öffentlichen Wanderweg Baumfällungen an.

Gegen diese Rodungen legte Herr Zech am Vorabend sowohl bei der Baufirma als auch bei der Bezirksregierung per FAX Widerspruch ein, weil es Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme gab. Es ging dabei um einen zusätzlichen Streifen von fünf Metern, der von der Baufirma für die Baufahrzeuge benötigt wird und so nicht im Enteignungsschreiben an Herrn Zech aufgeführt ist.

Zu Beginn der Bauarbeiten war die Baustelle nicht abgesichert, lediglich ein normales Verkehrsschild ein paar Meter vor dem Waldstück wiesen auf Bauarbeiten hin.


Der erste Baum, der gefällt wurde, fiel in Richtung des an diesem Waldstück entlang laufenden öffentlichen Wanderweges. Die gesamte Umgebung wurde von einer riesigen Staubwolke eingehüllt. Nicht auszudenken, was passiert wäre, wenn zu dieser Zeit ein Wanderer oder Radfahrer dort vorbeigekommen wäre. Als Vorsitzender der IG Erkrath finde ich es empörend und grob nachlässig, Baumfällungen ohne jegliche Absicherung durchzuführen.

Herr Zech forderte die Forstarbeiter auf, die Rodungsarbeiten einzustellen und die Baustelle nach den geltenden Bauvorschriften zu sichern. Es wurden allerdings lediglich in jeder Richtung des Wanderwegs jeweils zwei Warnschilder mit einem Hinweis auf Baumarbeiten aufgestellt, allerdings nicht den Vorschriften entsprechend. Erst auf eine erneute Forderung des Herrn Zech, die Baustelle ordnungsgemäß zu sichern, geschah dies.

Die Rodungsarbeiten wurden schließlich unterbrochen, weil die ausführende Baufirma Vorwerk und Herr Zech sich nicht auf eine Lösung der Waldrodung einigen konnten.

Gegen 11:00 Uhr erschien eine Mitarbeiterin der Bezirksregierung Düsseldorf, um eine endgültige Entscheidung herbeizuführen. Zunächst machte Herr Zech sie auf die mangelnde Absicherung der Baustelle aufmerksam, unternommen wurde aber in dieser Hinsicht nichts. Auffallend war, dass die Vertreterin der Bezirksregierung keine eigenen Unterlagen mitbrachte, sondern auf die Planzeichnungen und sonstigen Unterlagen der Baufirma angewiesen war. Eine in meinen Augen unglaubliche Nachlässigkeit der Mitarbeiterin.

Nach mehreren Telefonaten und Diskussionen mit Herrn Zech und dem Bauleiter war es offensichtlich, dass es Unterschiede in der Auslegung des Enteignungstextes und der Bauzeichnung gab. Bemerkenswert ist noch, dass in den Unterlagen der Baufirma die betreffende Stelle als Ackerland ausgewiesen war, nach telefonischer Auskunft der Kreisverwaltung Mettmann (Katasteramt) dieser Ort aber als Wald bezeichnet wird.

Nach einem langen Gespräch mit einer Anwältin der Bezirksregierung entschied die Mitarbeiterin letztendlich, dass Herr Zech „als enteigneter Eigentümer zur Zeit kein Besitzer des Grundstücks sei und deshalb die Rodungsmaßnahmen zu dulden habe“ und gab das Grundstück für die entsprechenden Arbeiten frei. Herr Zech nahm dies zur Kenntnis, gab allerdings unter Zeugen an, dass er gegen diese Maßnahme sei und sich weitere rechtliche Schritte vorbehält. Außerdem forderte er nochmals, die Baustelle ordentlich abzusichern, auch in Fallrichtung der noch zu fällenden Bäume. Die Bäume wurden ohne vorgeschriebenes Baumgutachten gerodet. Eine Bemerkung noch am Rande: Gegen 11.20 Uhr fuhr ein Motorradfahrer der Polizei auffällig langsam an dem Waldgrundstück vorbei.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Cüppers


Diese Pressemitteilung herunterladen

CO-Pipeline 28.06.2023
Städte scheitern mit Klagen gegen die CO-Pipeline
weiterlesen

CO-Pipeline 14.01.2022
Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 14.01.2022 zu der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
weiterlesen

CO-Pipeline
Bezirksregierung genehmigt am 02.07.2020 Antrag auf sofortige Vollziehung.
Zur Pressemitteilung

IG Erkrath sagt „Danke“
Mit Unterstützung der VR Bank in Hochdahl wurde ein Wunsch des Vereins nun Wirklichkeit.
weiterlesen