08.07.2008: Bayer will Landwirt in den Ruin treiben

Die Methoden von Bayer werden immer dreister und unverschämter.

Weil ein Erkrather Landwirt einen Vermesser, der sich nicht ausweisen wollte, seines Grundstücks verwies, wird ihm vom Landgericht Wuppertal per einstweilige Verfügung mit einem Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder Gefängnis gedroht. Er habe es zu unterlassen, die notwendigen Arbeiten für den Pipeline-Bau zu stören.

Text der einstweiligen Verfügung:
"Der Antraggegner hat es zu unterlassern, die erforderlichen Maßnahmen zur Durchführung des Bauvorhabens der Antragstellerin auf den Grundstücken in Erkrath, Flur 21, Flurstück 929 und Flur 21, Flurstück 19/1, soweit diese vom Antraggegner auf der Grundlage des ihm gegenüber sofort vollziehbaren Planfeststellungsbeschlusses vom 14.02.2007 und des ebenfalls sofort vollziehbaren Besitzeinweisungsbeschlusses vom 17.12.2007 auf seinen Grundstücksflächen zu dulden sind, zu stören und zu unterlassen.

Den Antraggegner wird im Fall der Zuwiderhandlung angedroht:
Die Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000 Euro ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, die Anordnung von Ordnungshaft.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antraggegner auferlegt. "

Den Antrag auf den Erlass der einstweiligen Verfügung stellte Bayer am 2. Juni 2008. Diesen Antrag hielt das Landgericht offensichtlich für so dringend, dass noch am gleichen Tag ohne Anhörung des Betroffenen die Verfügung erwirkt wurde.

Was mich als Vorsitzenden der IG Erkrath dabei besonders empört, ist die Tatsache, dass diese Verfügung trotz der angeblichen Dringlichkeit erst am 2. Juli, also einen Monat später, zugestellt wurde. Es ist geradezu eine Farce, dass die Frage nach einem Ausweis den Bau verzögern soll, obwohl im Enteignungsbeschluss das Jahresende 2007 als Abschluss der Bauarbeiten angegeben wird. Tatsache ist, dass bis heute kein Ende der Bauarbeiten abzusehen ist.

Das Verhalten von Bayer macht wieder einmal deutlich, dass hier offensichtlich jedes Mittel Recht ist, den Bau dieser völlig unnötigen Pipeline rücksichtslos durchzusetzen. Eine ganz normale und verständliche Bitte eines Grundstücksbesitzers gegenüber einem Fremden, sich auszuweisen, führt zu einer einstweiligen Verfügung - ein Vorgang, der jede Vorstellungskraft sprengt.


Mit freundlichen Grüßen

gez. Wolfgang Cüppers


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