27.07.2008: Regierungspräsident kennt gesetzliche Bestimmungen nicht!

CO-Pipeline: Verlegung ohne Schutzstreifen?

Da wollen Bayer und die Bezirksregierung Düsseldorf offensichtlich wieder einmal bestehende Bestimmungen zum Trassenverlauf von Rohrleitungen, die Respektierung von Grundstücksgrenzen und die Informationspflicht gegenüber Eigentümern auf Biegen und Brechen aushebeln.

Weil auf der Max-Planck-Straße in Erkrath Rohrleitungen anderer Betreiber im Weg sind, die angeblich so nicht in den Bauplänen verzeichnet sind, hat Bayer bei der Bezirksregierung Düsseldorf eine Änderung des Trassenverlaufs der CO-Pipeline beantragt.

Ich bin entsetzt darüber, dass der Regierungspräsident als Leiter der Aufsichts- und Genehmigungsbehörde die geltenden Bestimmungen nicht zu kennen scheint. Anders ist es nicht zu erklären, dass er nicht schon im Vorfeld erkannt hat, dass die geplanten Änderungen nicht nur gegen den Planfeststellungsbeschluss, sondern auf gegen die „Technische Regel für Rohrfernleitungen“ (TRFL) verstößt. Dort ist unter Punkt 3.3.2 ausdrücklich festgelegt, dass der Schutzstreifen einer Rohrfernleitung mindestens 6 Meter breit sein muss. Das ist bei der geplanten Änderung nicht möglich. Um die geforderte Mindestbreite einhalten zu können, müsste das Nachbargrundstück in Anspruch genommen werden, dass nicht enteignet wurde.

Hier soll offensichtlich Recht gebrochen werden! Entweder wird bei Bewilligung des Änderungsantrages widerrechtlich ein nicht enteignetes Grundstück mitbenutzt oder die zwingend vorgeschriebene Breite des Schutzstreifens wird nicht eingehalten. Auf den Schutzstreifen dürfen sich außerdem nur Bauten und Einrichtungen befinden, die zur Pipeline gehören. Dort steht aber eine Privatgarage – das wäre ein weiterer Verstoß gegen Bestimmungen. Eine Skizze ist anhängend.

Bemerkenswert auch, dass die betroffene Eigentümerin bisher noch nicht einmal darüber informiert wurde, dass der neue Trassenverlauf auf ihrem Grundstück verlaufen soll, zumindest auf die Grundstücksgrenze verlegt wird.

Ein weiter Beweis dafür, dass sich der Regierungspräsident eine eigenartige Auslegung von Bestimmungen zueigen macht, ist die Tatsache, dass er den Ausführungen der Pipeline-Gegner, die Pipeline müsse auf Sand gebettet werden, vehement widerspricht. In eklatanter Weise missachtet er die TRFL, auf denen der Planfeststellungsbeschluss beruht, wenn er behauptet, es wäre lediglich vorgeschrieben, die Pipeline sei auf steinfreiem Boden zu verlegen. Dies ist so nicht der Fall.

Unter Punkt 8.4.1 heißt es wörtlich: „Bei nicht steinfreiem Boden muss eine 30 cm dicke Schicht von steinfreiem Material als Auflager eingebracht werden.“ Darüber hinaus fordert die TRFL, dass zum Schutz von Rohrfernleitungen eine 30 cm dicke Schicht aus Lehm, Sand oder einem ähnlichen Stoff um die Rohre herum vorhanden sein muss. Diese Zusätze hat er wohl überlesen. Denn welche Böden außer Sand, Lehm oder Ton sind sonst noch steinfrei?

Auch die Behauptung des Regierungspräsidenten, rostende Rohre seien völlig normal, weise ich als abenteuerlich zurück. Es ist nicht nur so, dass die Rohre rosten, weil sie monatelang im Wasser liegen, diese werden auch schon bereits verrostet angeliefert.
Wie man auf dem Foto aus Erkrath sehr gut erkennen kann.

Mit freundlischen Grüßen

Wolfgang Cüppers


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