08.02.2009: Ausgang des Beschwerdeverfahrens

Selbst im Beschwerdeverfahren vor dem Petitionsausschuss des Landtages haben die berechtigten Klagen über die Baustellenabwicklung an der CO-Pipeline kein Gehör gefunden.

„Im Landtag wird das Problem einfach nicht gesehen, obwohl es offenkundig ist“, so Wolfgang Cüppers enttäuscht über den negativen Ausgang eines Petitionsverfahrens wegen der Baustellenabwicklung der CO-Pipeline in Erkrath. Exemplarisch hat die IG Erkrath Baumfällungen auf einem Privatgrundstück am 02.07.2008 zum Anlass genommen, mit Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Art des Pipelinebaues vorzugehen und den Petitionsausschuss angerufen.

Die Dienstaufsichtsbeschwerde wurde von derselben Mitarbeiterin der Bezirksregierung abgelehnt, welche die Rodungsarbeiten auf dem Privatgelände, gegen den Protest des Eigentümers freigegeben hat und eigentlich zu überwachen hatte. Ihr war nicht aufgefallen, dass die vorgeschriebenen Warnschilder fehlten und sie hat die Fällarbeiten freigegeben. Erst der wiederholte, massive Protest des Waldbesitzers führte zur Aufstellung der Schilder.

Der Beschwerdeausschuss des Landtages teilt nun in allen Belangen die Sicht der Bezirksregierung und der Firma Bayer, welche die CO-Pipeline verlegt. Da andere Sicherheitsvorschriften eingehalten wurden, hätte man über diese Vorschrift ruhig hinwegsehen dürfen. Das entspricht der Mentalität eines TÜV Angestellten, der feststellt, solange die Handbremse noch funktioniert, braucht das Fahrzeug keine funktionierenden Scheibenbremsen. Cüppers ist unruhig, dass ein Bauwerk mit unakzeptabel hohem Gefährdungspotenzial für die Bevölkerung so lasch kontrolliert
wird.

Weiterhin beklagt Cüppers, dass die Baumfällungen in einer Zeit vorgenommen wurden, in denen aus Gründen des Naturschutzes diese nur dann ausnahmsweise erlaubt sind, wenn sie aus wichtigen Gründen nicht außerhalb des Zeitraumes zwischen dem 1.03. und 30.09. eines Jahres durchführbar sind. Tatsächlich wurde erst vier Monate nach den Baumfällungen an dieser Stelle, also im November, die Pipeline verlegt. Man hätte also ganz offenkundig die Freilegung des Baufeldes in die vegetationsarme Zeit außerhalb der Schutzzeit verlegen können, also in den Oktober, ohne den Zeitpunkt der endgültigen Fertigstellung hinauszuzögern. Wenn die korrekte Baustellenabwicklung einer so gefährlichen Pipeline zu kompliziert für die Einhaltung der Vorschriften ist, dann sollte man es lieber ganz lassen.

Was der Petitionsausschuss auch nicht erwähnt, ist, dass der Bauzeitenplan der Pipeline eigentlich schon im September 07 endet. Cüppers: „Wir haben nun schon so oft der Politik im Land dargelegt, dass allein schon die Art der Pipelineverlegung nicht den Vorschriften entspricht, dass niemand mehr sagen kann, er habe nicht gewusst, dass wir hier ein Qualitätsproblem haben.“


Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Cüppers


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