27.05.2009: Gerechtes und bürgernahes Urteil des Verwaltungsgerichts

Die IG Erkrath begrüßt den überraschenden Beschluss des VG – Düsseldorf und ist sehr erfreut darüber, dass es noch Gerechtigkeit gibt.
Der Beschluss ist ein großer Erfolg für das Volk.

Das Gericht hat beanstandet, dass die Änderungen bei den Schutzmatten und der Rohrdicke – die entsprechenden Änderungsanträge der Bayer Material Science AG hatte die Bezirksregierung im März einfach „durchgewunken“ – die Sicherheit nicht erhöht, sondern sogar verschlechtert haben. Auch Bayer darf Menschenleben nur des Profits wegen nicht gefährden. Dieser Beschluss ist eine große Ohrfeige für den Regierungspräsidenten Büssow und sein Gefolge. Bayer sollte langsam erkennen, dass es immer noch die Möglichkeit eines ehrenvollen Rückzugs gibt. Vielleicht hat der Bürger ja dann wieder etwas Achtung vor Bayer.

Die IG Erkrath ist auch der Meinung, dass alle vor den Änderungen erstellten Gutachten nicht mehr zur Bewertung herangezogen werden dürften, da ihnen ganz andere Voraussetzungen zugrunde liegen. Der „Faltversuch“ von Bayer ist ebenfalls eine Irreführung der Bürgers und des
Gerichtes. Es kam ein ganz anderes Rohr zur Anwendung, als tatsächlich verarbeitet wurde.

Unserer Meinung nach müsste ein neues Planfeststellungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit eröffnet werden.

Wir werden auch nach diesem 2. Teilerfolg nicht aufhören, weiter gegen die menschenverachtende Bayer CO-Giftgas-Pipeline zu kämpfen.



Mit freundlichen Grüßen


Wolfgang Cüppers


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