27.05.2011: Das Urteil zur CO Pipeline ist nur ein Scheinsieg

Die IG Erkrath sieht sich durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 24.05.2011 in ihren Bedenken gegen das von der Bezirksregierung mangelhaft durchgeführte Planfeststellungsverfahren bestätigt. Diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts entspricht dennoch nicht dem Anliegen der CO Pipeline Gegner – und damit auch nicht dem Anliegen der IG Erkrath.
Das Verwaltungsgericht ist im Gegensatz zu den vom OVG Münster geäußerten Bedenken der Ansicht, dass das Rohrleitungsgesetz verfassungsgemäß ist und es nur darum geht, die bisherigen Verfahrensmängel (Abwägungsdefizite) im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens auszuräumen. An einem solchen ergänzenden Verfahren sind rechtlich nur noch die Kläger beteiligt und nicht mehr die über die gesamte Länge der Rohrleitung betroffenen Anlieger. Es darf nicht nur darum gehen, Bayer Gelegenheit zu geben, unter Einsatz der eigenen Finanzmacht mit einer Schar renommierter Sachverständiger nachträglich das beizubringen, was als zusätzliche Schutzvorkehrung die Erdbebensicherheit erhöhen könnte. Absolute Sicherheit wird es nicht geben können. Was Restrisiken – und seien sie noch so gering – bedeuten, hat Fukushima gezeigt. Eine Sicherheit vor Terroranschlägen ist bei einer Leitungslänge von 67 km und einer Verlegetiefe von nur 1,40 m sowieso unmöglich. Dem wirtschaftlichen Interesse von Bayer steht das grundgesetzlich geschützte Recht auf Leben und Gesundheit der betroffene Bürger gegenüber. Die IG Erkrath steht unverändert auf dem Standpunkt, dass Kohlenmonoxid wegen seiner Giftigkeit nicht transportiert werden darf, sondern jeweils am selben Ort erzeugt und verarbeitet werden muss. Das ist auch durchaus möglich. Die Drohung mit einer Verlagerung von Arbeitsplätzen ist keine Rechtfertigung. Auch kann das Recht auf Unversehrtheit der betroffenen Bürger von Bayer nicht in Vereinbarungen mit der Bezirksregierung zur Disposition gestellt und abgekauft werden.
Die IG Erkrath hofft, dass die Kläger gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berufung einlegen werden. Sie geht zuversichtlich davon aus, dass das OVG Münster in Fortsetzung der bereits geäußerten Bedenken das Rohrleitungsgesetz „kippen“ und den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung insgesamt ohne Ergänzungsmöglichkeit aufheben wird. Für die IG Erkrath geht der Kampf gegen die CO Pipeline unverändert weiter.


Mit freundlichen Grüßen


Wolfgang Cüppers


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