10.01.2017: IG Erkrath enttäuscht über eine Entscheidung zur CO-Pipeline

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundesverfassungsgericht (BVG). Es hat eine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des NRW-Rohrleitungsgesetzes für unzulässig erklärt.

Das OVG hält das NRW-Rohrleitungsgesetz für nicht Verfassungsmäßig und gab es 2014 zur Prüfung an das BVG, das nun entschieden hat, dass eine Entscheidung durch das BVG nicht zulässig ist und den Ball zurück zum OVG wirft.
Das ist unglaublich und kann von einem einfachen Bürger nicht wirklich verstanden werden. Da könnte man den Glauben an die Justiz verlieren und sich die Frage stellen: Hat Bayer oder auch der neue Eigentümer der CO-Pipeline (die Firma Covestro) so eine Macht, das keiner eine Entscheidung treffen will.

Wann wird endlich endgültig der Betrieb dieser menschenverachteten Giftgasleitung untersagt?

Oder Covestro verzichtet freiwillig auf den Betrieb der CO-Pipeline. Alle sagen doch immer: Wir nehmen die Ängste der Bürger ernst.

Die IG Erkrath ist nun mal auf die offizielle Begründung gespannt.



Mit freundlichen Grüßen

gez. Wolfgang Cüppers


Diese Pressemitteilung herunterladen

CO-Pipeline 28.06.2023
Städte scheitern mit Klagen gegen die CO-Pipeline
weiterlesen

CO-Pipeline 14.01.2022
Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 14.01.2022 zu der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
weiterlesen

CO-Pipeline
Bezirksregierung genehmigt am 02.07.2020 Antrag auf sofortige Vollziehung.
Zur Pressemitteilung

IG Erkrath sagt „Danke“
Mit Unterstützung der VR Bank in Hochdahl wurde ein Wunsch des Vereins nun Wirklichkeit.
weiterlesen