22.10.2008: WZ: Der Pipeline-Streit geht in die nächste Runde

Kohlenmonoxid-Leitung Einen sogenannten Plalnergänzungsbeschluss der Bezirksregierung sehen Bürgermeister Thomas Dünchheim und Anwalt Jochen Heide als „nicht haltbar“.

Von Norbert Jakobs

Monheim. Was für ein Szenario: Die Bezirksregierung legt in Sachen umstrittener Kohlenmonoxid-Leitung der Firma Bayer mit einem sogenannten Planergänzungsbeschluss nach. Damit soll eine Pipeline mit dem giftigen Gas möglichst bald in Betrieb gehen. Doch Monheims Bürgermeister und Jurist Thomas Dünchheim zerlegt das 82-Seiten-Werk mit sichtlichem Genuss – unterstützt von Anwalt Jochen Heide. Der vertritt den Baumberger Landwirt Heinz-Josef Muhr. Der wiederum hat die Unterstützung der Rheingemeinde, die mit Ratingen zu den klagenden Städten des Kreises Mettmann gehört. Und beide Juristen sehen die Bezirksregierung nach wie vor auf der Verlierer-Trasse.

„Was Regierungspräsident Jürgen Büssow da unterschrieben hat, ist ein Aushängeschild der Arroganz.“Monheims Bürgermeister Thomas Dünchheim

Dünchheim ist sicher, dass die Bezirksregierung auch mit dem zweiten Versuch spätestens vor dem Oberverwaltungsgericht Münster scheitern wird. „Denn Büssow muss einsteigen, wo das Gericht die Fehler aufgeführt hat. Stattdessen wird das rechtsstaatliche Verfahren überlaufen. Das ist schlicht und einfach unglaublich“, kritisiert Monheims Stadtoberhaupt. Es gäbe keine öffentliche Beteiligung. Der Grund dafür ist für Anwalt Heide simpel: „ Das würde mindestens ein Jahr dauern. Doch die Bezirksregierung hat Angst, dass die Firma Bayer irgendwann per Vorstandsbeschluss Abstand nimmt von der Leitung. Außerdem wird es bei öffentlicher Beteiligung garantiert viele Einsprüche geben. Die Bürger sind inzwischen sensibilisiert.

„Die Planfeststellungsbehörde ist zu dem Ergebnis gekommen, dass eine andere Planungsentscheidung nicht geboten war.“
Planergänzungsbeschlusszitat, unterschrieben von Regierungspräsident Jürgen Büssow

Ein weiterer Knackpunkt ist für die Gegner der Pipeline, dass diese gar nicht auf dem neuesten Stand der Technik sei. Allerdings sehen die Experten der Bezirksregierung – was wohl wenig überrascht – das anders. Das gilt auch in Sachen Arbeitsplätze. In der Stellungnahme der Bezirksregierung wird betont, wie wichtig die Leitung als Verbindung der Bayer-Chemieparks Krefeld und Dormagen sei. „Hier wird keinerlei Arbeitsplatz-Garantie gegeben. Stattdessen wird mit Horrorszenarien gedroht, sollte die Pipeline nicht in Betrieb gehen“, so Dünchheim.
Bleibt abzuwarten, wie das Verwaltungsgericht entscheidet. Übrigens: Sollte die Leitung langfristig nicht in Betrieb gehen, sieht Monheims Bürgermeister keineswegs Steuerzahler in der Pflicht. „Da ist eigenes wirtschaftliches Risiko der Firma Bayer“.

Weiteres Rechtsverfahren

Verwaltungsgericht Die Bezirksregierung wird erwartungsgemäß nach ihrem Planergänzungsbeschluss einen Antrag auf Genehmigung beim Verwaltungsgericht Düsseldorf stellen. Sollte das Gericht zugunsten der Bezirksregierung entscheiden, werden die Gegner die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes in Münster fordern.

Zeitschiene Die Juristen Thomas Dünchheim und Jochen Heide gehen davon aus, dass es nicht vor einem Jahr zu einer Entscheidung in Münster kommt.

Quelle: WZ vom 22.10.2008

CO-Pipeline 28.06.2023
Städte scheitern mit Klagen gegen die CO-Pipeline
weiterlesen

CO-Pipeline 14.01.2022
Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 14.01.2022 zu der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
weiterlesen

CO-Pipeline
Bezirksregierung genehmigt am 02.07.2020 Antrag auf sofortige Vollziehung.
Zur Pressemitteilung

IG Erkrath sagt „Danke“
Mit Unterstützung der VR Bank in Hochdahl wurde ein Wunsch des Vereins nun Wirklichkeit.
weiterlesen