02.07.2008: Hat die Bezirksregierung Düsseldorf vergessen, ein Grundstück zu enteignenß

Heute, Mittwoch, den 2. Juli, soll auf einem Grundstück des Herrn Zech aus Erkrath mit weiteren Arbeiten bezüglich der CO-Pipeline begonnen werden.

Dazu ist es nach einem Besitzeinweisungsbeschluss (=Enteignung) vorgesehen, auf einem Streifen von 13,50 Metern Bäume zu fällen. Die ausführende Baufirma hat in ihren Bauplänen allerdings einen Arbeitsstreifen von 16 Metern vermerkt. Dies widerspricht eindeutig der in diesem Falle vorgenommenen Enteignungsmaßnahme. Der Besitzer des Grundstücks hat die Baufirma per FAX vom 1. Juli aufgefordert, sich an den Enteignungsbeschluss zu halten und wird im Fall eines Verstoßes Anzeige erstatten.

Außerdem macht die Baufirma einen zusätzlichen Arbeitsstreifen von fünf Metern geltend. Für dieses Grundstück bzw. diese Parzelle ist wahrscheinlich kein Enteignungsverfahren eingeleitet worden, so dass dort unter Umständen widerrechtliche Arbeiten stattfinden sollen. Der Grundstückseigentümer hat der Baufirma mit oben erwähnten FAX ausdrücklich das Betreten oder eine Veränderung dieser Parzelle untersagt und sie gleichzeitig aufgefordert, ihm nachzuweisen, dass auch für diesen Teil des Grundstücks ein Besitzeinweisungsbeschluss besteht.

Es existiert bisher auch entgegen den Vorschriften kein Wertgutachten über den Zustand der für eine eventuelle Fällung vorgesehenen Bäume.

Diese Vorgänge machen deutlich, dass hier in eklatanter Weise entgegen der vorgenommen Enteignungen und gegen den ausdrücklichen Willen des Eigentümers widerrechtlich Grundstücke in Anspruch genommen werden sollen.


Die vorgesehenen Baumaßnahmen werden aufmerksam von Mitgliedern der Bürgerinitiativen und Herrn Zech beobachtet werden. Verstöße gegen den Besitzeinweisungsbeschluss werden unverzüglich zur Anzeige gebracht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Cüppers


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