CO-Pipeline - Planänderungsverfahren
Wir sagen "Nein!".
Einwändungen gegen die CO-Pipeline
Warum wird jetzt die Öffentlichkeit beteiligt?
Bayer hat beantragt, die bestehende Genehmigung für den Bau und den Betrieb der CO-Pipeline in einigen Punkten zu ändern. Hierzu führt die Bezirksregierung Düsseldorf ein Planänderungsverfahren durch, an dem auch die Öffentlichkeit beteiligt wird. Es hat bereits früher Änderungsverfahren gegeben, zum Beispiel zur Genehmigung der schmaleren GeoGrid-Matten und von dünneren Rohren. Sie wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt. Jetzt gibt es die Chance zur Beteiligung. Nutzen Sie sie!
Die Stadt Erkrath hat für Sie einem Plan mit den Punkten erstellt.
Wer kann Einwändungen erheben?
Jeder, der sich durch die Planänderung betroffen fühlt – unabhängig vom Wohnort. Da Bayer das Sicherheitsniveau gleich an mehreren Stellen senken will, ist auch jeder betroffen, der die Leitung schon jetzt für ein nicht kalkulierbares Risiko hält. Wenn Sie sich durch eine der früher genehmigten Änderungen besonders betroffen fühlen oder die Bauausführung Ihnen Sorgen bereitet, sollten Sie das der Bezirksregierung auch mitteilen, selbst wenn die darüber jetzt nicht mehr verhandeln will. Wer nahe an einem der Änderungsbereiche wohnt oder wem ein Grundstück in einem Änderungsbereich oder in dessen Nähe gehört, sollte das in seiner Einwändung deutlich machen. Die Änderungsbereiche können Sie aus diesem Stadtplan ersahen. Wenden Sie sich bitte an uns, wir geben Ihnen weitere Hinweise.
Wie kann man Einwändungen erheben?
Sie können sich den Änderungsantrag vom 22. August bis 21. September bei Ihrer Stadtverwaltung ansehen. Die Bezirksregierung stellt den Änderungsantrag in dieser Zeit auch ins Internet.
Ihre Einwändung richten Sie an die
Bezirksregierung Düsseldorf
– Dezernat 54 –
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
zu Aktenzeichen: 54.08.01.02
Aus dem Brief muss Ihre Anschrift hervorgehen und Sie müssen ihn unterschreiben. Ihre Einwändung muss bis zum 5. Oktober 2012 bei der Bezirksregierung vorliegen.
Schreiben Sie an die Bezirksregierung, warum Sie von den Änderungen betroffen sind und warum sie dagegen sind. Sie können Ihre Einwändungen unbesorgt frei formulieren. Es muss kein "Behördendeutsch" sein.
Wir haben für Sie einen Musterbrief und Beispieltexte vorbereitet.
Was kostet die Einwändung?
Außer Papier und Porto nichts. Sie müssen sich auch nicht anwaltlich vertreten lassen. Die Einwändung verpflichtet Sie zu nichts – sie ist ein demokratisches Grundrecht, mit dem Sie sich bei den Behörden rechtliches Gehör verschaffen.
Was passiert mit meiner Einwändung?
Ihre Einwändung wird an die Firma Bayer bzw. ihre Bevollmächtigten weitergeleitet, damit sie dazu Stellung nehmen kann. Anschließend wird sie in einem Erörterungstermin mit allen Verfahrensbeteiligten diskutiert. Zu diesem Termin werden sie entweder persönlich geladen oder, wenn es viele Einwändungen gibt, durch eine öffentliche Bekanntmachung.
Was bringt meine Einwändung?
IMit Ihrer Einwändung dokumentieren Sie, warum Sie gegen die CO-Pipeline sind. Gemeinsam mit vielen anderen Gegnern machen Sie so gegenüber den Behörden, dem Antragsteller Bayer, aber auch der Politik im Lande deutlich, wie groß der Widerstand gegen das Projekt ist. Da bislang viel "hinter den Kulissen" und unter Ausschluss der Öffentlichkeit geregelt wurde, ist es umso wichtiger, dass jetzt die Stimme der Bürger Gewicht bekommt.
Nur, wer jetzt eine Einwändung erhebt, kann an dem späteren Erörterungstermin teilnehmen und später vielleicht gegen die Planänderung klagen.
Beispiele für Einwändungstexte gegen die CO-Pipeline
Einwendungen sind am überzeugendsten, wenn jeder die Probleme darstellt, die ihm am wichtigsten sind. Das kann jeder in eigenen Worten machen.
Wir haben Ihnen hier eine Reihe von Einwändungen zusammengestellt. Falls Sie sich daran orientieren möchten, sollten Sie nicht alle Einwändungen übernehmen, sondern die auswählen und herauskopieren, die Ihnen am wichtigsten scheinen. Am besten wäre es, unsere Beispiele mit eigenen Worten neu zu formulieren. Vergessen Sie bitte nicht, Ihre Absender-Adresse einzutragen und den Brief zu unterschreiben.
- Ich erhebe Einspruch gegen die Verlegung des GeoGrid-2-Systems, das ebenso wenig wie das GeoGrid-1 einen Pipelineschaden durch eine Baumaschine verhindern kann. Ein Pipelineunfall mit katastrophalen Folgen kann auf diese Weise nicht verhindert werden.
- Ich erhebe Einspruch gegen die Genehmigung der diversen Abweichungen von der ursprünglichen Planfeststellung in verschiedenen Änderungsverfahren, an denen ich zudem nicht beteiligt wurde. Nur aus einem kompletten Antrag aller zwischenzeitlich durchgeführten Änderungen ließen sich Wechselwirkungen zwischen den aktuell beantragten und früher genehmigten Änderungen erkennen und bewerten.
- Ich erhebe Einspruch gegen die unübersichtliche Darstellung der Planänderungen. Das betrifft vor allem das Fehlen einer Inhaltsübersicht mit Angaben, welche Dokumente sich in welchem Ordner befinden, um sich in den umfangreichen Unterlagen orientieren zu können.
- Ich erhebe Einspruch gegen die Aussparung von besonders durch Bautätigkeit gefährdeten Bereichen von der Verlegung des GeoGrid-2. Gerade in Straßenrandbereichen und im Bereich der Kreuzung mit anderen Rohr- und Versorgungsleitungen ist mit häufigen Bauarbeiten zu rechnen. Sie werden von der angeblichen Schutzwirkung des GeoGrid-2 ausgenommen.
- Ich erhebe Einspruch dagegen, dass entgegen der Zusage im ursprünglichen Antrag keine Maßnahmen getroffen werden, um Pipelineunfälle durch Bagger und andere Maschinen auszuschließen. Statt des Einbaus des GeoGrid-2 fordere ich den Einbau von Betonreitern oder Stahlplatten, mit denen derartige Unfälle wirkungsvoll verhindert werden können.
- Ich erhebe Einspruch gegen die unübersichtliche Darstellung der Planänderungen, bei der Änderungen innerhalb eines Bereichs (Grundriss-Planes) verstreut über mehrere Kapitel dargestellt werden, statt alle Änderungen in einem Plan zusammen zu fassen und diese Pläne in einer eigenen Anlage zusammen zu stellen.
- Ich erhebe Einspruch dagegen, von der Genehmigung wichtiger Planänderungen ausgeschlossen worden zu sein, und fordere, ein erneutes Offenlageverfahren mit allen Planänderungen. Ersatzweise fordere ich, alle Planänderungen in die Erörterung aufzunehmen.
- Ich erhebe Einspruch gegen die beantragte Genehmigung, CO- und Wingas-Leitung statt im planfestgestellten Abstand von 2 m dicht neben einander zu verlegen. Für diese dichtere Verlegung wird keine plausible Begründung gegeben. Durch diese nahe Verlegung beider Leitungen steigt das Risiko von Unfällen bei Bauarbeiten oder Reparaturen an einer der Leitungen.
- Ich erhebe Einspruch gegen das Verfahren, weil ein Großteil der beantragten Änderungen bereits umgesetzt wurden. So sind z. B. das geänderte Rohmaterial und die geänderten Mantelrohre bereits eingebaut worden. Auch die zur Genehmigung gestellten Trassenverschiebungen wurden faktisch bereits realisiert. Damit hat die Bezirksregierung nicht die notwendige Abwägungsoffenheit für ihre Entscheidung. Die Rechtswidrigkeit des Planänderungsbeschlusses ist damit vorprogrammiert.
- Ich erhebe Einspruch, weil der ohnehin schon zu geringe Sicherheitsstandard der CO-Leitung durch die Planänderungen nochmals verringert wird. Die Änderung des Rohrmaterials, der Mantelrohr und der Schieberstationen werden zu einer weiteren Herabsetzung des Sicherheitsniveaus führen. Damit wird die Gefahr, die von der Leitung ausgeht, nochmals erhöht.
- Ich erhebe Einspruch, weil die Planfeststellung auf einem verfassungswidrigen Gesetz beruht. So genügt das Rohrleitungsgesetz vom 21.03.2006 eindeutig nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen, die vom Bundesverfassungsgericht in der so genannten Boxberg-Entscheidung geschaffen wurden (BVerfGE 74, 264). Dies hat auch das Oberverwaltungsgericht Münster in seinem Beschluss vom 17.12.2007 (20 B 1667/07) bestätigt.
- Es mangelt an einer Planrechtfertigung. Nicht zuletzt die jüngsten Entwicklungen belegen, dass die CO-Pipeline überhaupt nicht benötigt wird. Der von BMS behauptete CO-Überschuss in Dormagen existiert in Wirklichkeit nicht. Im Gegenteil: Die Errichtung einer TDI-Großanlage führte sogar dazu, dass ein weiterer Steam-Reformer zur Erzeugung von CO am Standort Dormagen errichtet werden muss. Auch am Bayer Standort Uerdingen werden große Investitionen vorgenommen (z. B. Errichtung einer Polycarbonat-Produktionsanlage). Die Behauptung, CO-Pipeline sei unerlässlich für die Standortsicherung, ist daher offensichtlich falsch.
- Ich erhebe Einspruch, weil die Rohrleitung nicht im Ansatz die geltenden Sicherheitsanforderungen erfüllt. Die bei Störfällen bzw. anderen Notfällen erforderlichen Schutzeinrichtungen (z.B. Fackel und Entspannungseinrichtungen) sind mangelhaft und reichen nicht aus, um eine katastrophale Verbreitung des giftigen CO aus der Leitung zu verhindern.
- Ich erhebe Einspruch, weil die Rohrleitung nicht im Ansatz die geltenden Sicherheitsanforderungen erfüllt. Das zur Herstellung der Rohre verwendete Material eignet sich nicht zum Transport von Kohlenmonoxid, unter anderem deshalb, weil es korrosionsanfällig ist.
- Ich erhebe Einspruch, weil es bei der Festlegung des Trassenverlaufs zu schwerwiegenden Fehlern gekommen. So ist im Verfahren völlig ausgeblendet worden, ob ein linksrheinischer Trassenverlauf in Betracht kommen kann. Dies hat auch das Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss am 17.12.2007 bestätigt (20 B 1667/07).
- Ich erhebe Einspruch, weil die Rohrleitung nicht im Ansatz die geltenden Sicherheitsanforderungen erfüllt. Die Leitung ist nicht ausreichen ausgelegt im Hinblick auf zu befürchtende Erdbeben. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang insbesondere, dass die Leitung durch ein Gebiet verläuft, in dem ein erhöhtes Erdbebenrisiko besteht.
- Ich erhebe Einspruch, weil die Rohrleitung nicht im Ansatz die geltenden Sicherheitsanforderungen erfüllt. Die Leitung ist nicht hinreichend vor Korrosion geschützt, da die Schutzvorrichtungen (z.B. aktiver kathodischer Korrosionsschutz) unzureichend sind.
- Ich erhebe Einspruch, weil die Rohrleitung nicht im Ansatz die geltenden Sicherheitsanforderungen erfüllt. Die im Leitungsverlauf vorgesehenen Schieberstationen entsprechen nicht den geltenden Sicherheitsanforderungen.