Ihre Spende ist steuerlich abzugsfähig, weil die IG Erkrath als gemeinnütziger Verein anerkannt ist. Eine Spendenbescheinigung geht Ihnen bei einer einmaligen Spende unmittelbar nach dem Eingang des Betrages, bei regelmäßigen Spenden am Beginn des Folgejahres zu. Dazu haben sie zwei Möglichkeiten:
1. Bequem und sicher mit PayPal
2. per Lastschriftverfahren:
Ihre Spende wird hier im Lastschriftverfahren abgebucht, so dass sie ein 6-wöchiges Widerrufsrecht haben. Eine Spendenbescheinigung geht Ihnen bei einer einmaligen Spende unmittelbar nach dem Eingang des Betrages, bei regelmäßigen Spenden am Beginn des Folgejahres zu. Datenschutz: Ihre persönlichen Daten werden ausschließlich für Vereinszwecke elektronisch erfasst. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt.CO-Pipeline - 12.10.2024
Wie Dokumente erhalten bleiben
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CO-Pipeline 28.06.2023
Städte scheitern mit Klagen gegen die CO-Pipeline
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CO-Pipeline 14.01.2022
Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 14.01.2022 zu der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
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CO-Pipeline
Bezirksregierung genehmigt am 02.07.2020 Antrag auf sofortige Vollziehung.
Zur Pressemitteilung
IG Erkrath sagt „Danke“
Mit Unterstützung der VR Bank in Hochdahl wurde ein Wunsch des Vereins nun Wirklichkeit.
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