20.02.2008: Lokalanzeiger Erkrath: Demo der Pipeline-Gegner

Anmeldung für den Protestzug am 13. März ist nicht so einfach

Erkrath. Vergangene Woche hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster den Bau der Kohlenmonoxid-Leitung von Bayer auf städtischen Grundstücken in Düsseldorf-Hubbelrath untersagt. Die Stadtverwaltung hatte geklagt. Ein weiterer Teilerfolg für alle Pipeline-Gegner – und es wird weiter gekämpft.

(stef) Die Interessengemeinschaft (IG) Erkrath möchte die Bürger jetzt wieder zum Protest auf die Straße holen. Für Donnerstag, 13. März, plant sie eine Demonstration in Form eines abendlichen Fackelzugs. Sammelpunkt ist ab 17.30 Uhr auf der Bahnstraße in Höhe des Rathauses. Von dort zieht der Zug durch die Fußgängerzone auf die Kreuzstraße und von dort zur Hochdahler Straße. Im Bereich der dortigen Pipeline-Trasse wird es eine Mahnwache mit Holzkreuzen und Grablichtern geben.

Wolfgang Cüppers, Vorsitzender der IG Erkrath, ist Hauptorganisator des Protestzugs. Er hatte bereits die Demonstration in Düsseldorf vergangenen November auf die Beine gestellt. Nach der Strafanzeige gegen ihn wegen der „spontanen Versammlung“ zu Vorarbeiten für die Pipeline auf der Max-Planck-Straße (wir berichteten) nimmt der Hochdahler die Modalitäten nun ganz genau. Doch er vermisst das Entgegenkommen der örtlichen Behörden. Auf der Internetseite der Kreispolizeibehörde fand Cüppers unter dem Punkt „Versammlungsangelegenheiten“ lediglich Ansprechpartner. „In Düsseldorf konnte ich online einen Vordruck abschicken und bekam innerhalb von ein paar Stunden Bescheid“, berichtet er. In Mettmann konnte ihm der „freundliche Beamte“ allerdings keine Formulare anbieten. „Schreiben Sie einfach eine Mail“, bot er ihm schließlich an. Die Anmeldung der Demonstration schickte Wolfgang Cüppers am 6. Februar um 0.32 Uhr ab. „Ab diesem Zeitpunkt muss ich 48 Stunden warten, bis ich damit an die Öffentlichkeitgehen kann. Das schreibt das Versammlungsgesetz vor“, weiß er. Deshalb darf er nun auch für die Demonstration werben.

Von der Polizeibehörde kam bisher keine Reaktion. „Man sagte mir, dass bis zum 13. März doch noch eine lange Zeit sei“, so Cüppers. Auf Nachfrage unserer Zeitung bestätigte die Polizei den Eingang der Anmeldung. Da keine Bedenken seitens der Behörde bestehen, werde die Genehmigung nun im Laufe dieser Woche herausgehen.

Verfahren zur Durchführung einer Demo

· Ein Ansprechpartner muss mit Handynummer angegeben werden. Er ist auch persönlich haftbar bis die Demonstration öffentlich und offiziell als beendet erklärt ist.

· Bei der Anmeldung müssen das Thema, Sammelpunkt und Auflösungsort genannt werden, ebenso ob es sich um einen Aufzug, eine Kundgebung oder Mahnwache handelt.

· Die geschätzte Teilnehmerzahl muss angegeben werden, außerdem ob Hilfsmittel wie Transparente, Plakate oder Megaphone genutzt werden. Wolfgang Cüppers: „Ich habe auch ein Pipelinerohr angemeldet“.

Quelle: Lokalanzeiger Erkrath vom 20.02.2008

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