04.07.2008: WZ: Definition einer Waldfläche

CO-Pipeline Landwirt Zech wehrt sich gegen die Fällung seiner Bäume

Kreis Mettmann. Obwohl der Erkrather Landwirt Reinhart Zech Einspruch gegen di Baumfällaktion eingelegt hat, wurden die Arbeiten zur Verlegung der Bayer-Pipeline nicht unterbrochen. Zech hatte festgestellt, dass sich das Enteignungsverfahren nur für eine Fläche von 13,50 Meter beziehen darf, weil es sich um eine Waldfläche handelt. Die Baufirma Vorwerk hatte jedoch 16 Meter abgesteckt, die für Ackerflächen gelten.
Dieter Donner, Sprecher der Bürgerinitiativen: „Auch eine Mitarbeiterin der Bezirksregierung zeigte sich reichlich desorientiert. Sie hatte weder Unterlagen dabei, noch konnte sie an Hand der Zeichnungen der Baufirma erklären, weshalb dort Wald als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen war. Dabei ist das aus den Unterlagen der Stadt Erkrath und der Forstbehörde klar und deutlich ersichtlich.“

Ein Baumgutachten wurde vorher nicht erstellt
Auch die Hinweise von Reinhard Zech auf die unzureichende Baustellenabsicherung habe die Mitarbeiterin der Bezirksregierung nicht dazu bewegen können, als Bauaufsicht tätig zu werden. Dass das eigentlich übliche vorherige Baumgutachten nicht erstellt wurde und die Rodungen der Bäume ohne diese Wertgutachtung erfolgte, sei ein „unübliches“ Vorgehen in einem Enteignungsverfahren.

Quelle: WZ vom 04.07.08

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