18.08.2008: NRZ: Änderungen bei Trasse

PIPELINE: Bezirksregierung hat Änderungsverfahren für notwendige Planabweichungen eingeleitet. BUND spricht von „schlechter Vorarbeit“.

KREIS METTMANN. Die Bezirksregierung hat per Erlass eine Klarstellung des Planfeststellungsbeschlusses für die umstrittene CO-Pipeline hinsichtlich des genehmigten Betriebsdrucks vorgenommen. Der Beschluss greift die bereits planfestgestellte Regelung auf und stellt in Form einer separaten Nebenbestimmung ausdrücklich klar, das die Pipeline mit einem Betriebsdruck von maximal 13,5 bar betrieben werden darf. „Die Bezirksregierung hat diese Klarstellung des Planfeststellungsbeschlusses vorgenommen, um etwaige Unklarheiten hinsichtlich des genehmigten Betriebsdrucks entgegenzutreten.

Außerdem wurden auf Antrag von Bayer fünf Änderungsverfahren für Planabweichungen eingeleitet. Betroffen sind Gebiete in Ratingen und Duisburg. Dies wurde nach Auskunft der Bezirksregierung notwendig, weil Bayer festgestellt hat, dass an vier Stellen Unterquerungen von Straßen, einer Bahnstrecke und einem Gewässer wegen bereits liegender Fremdleitungen nicht wie geplant durchgeführt werden können. Bayer hat die Planungen modifiziert und der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt.

Der BUND lehnt die beantragten Änderungen für die CO-Pipeline klar ab. „Alle Änderungsanträge offenbaren eine schlechte Vorarbeit“, heißt es. So wurden bei den Vorerhebungen massenweise Fremdleitungen übersehen, die Neuplanungen erforderlich machen. „Der von der Bezirksregierung hochgepriesene raumordnerische Grundsatz der Bündelung von Versorgungsleitungen erweist sich als Falle, weil es auf den ausgewählten Trassen keinen Platz mehr für CO-Leitung gibt.“ Und weiter: „Wie auch im ursprünglichen Verfahren spielen Fragen der Sicherheit der Anwohner keine Rolle. So zeigten die Planer keine Skrupel, die Leitung mit dem geplanten, hochgiftigen Inhalt CO jetzt bis drei Meter an eine Garage mit angrenzendem Wohnhaus heranzulegen.“

Eigentliche Skandal sei das zeitliche Management der Bezirksregierung: Seit Monaten vertröste sie Kläger, betroffene Anwohner und Gerichte mit der überfälligen Nachbesserung des Planfeststellungsbeschlusses, die erforderlich ist, um das Klageverfahren fortzuführen. Den rechtlichen Schwebeszustand nutze sie, um nun mit Bayer Planänderungen durchzupeitschen. (gömi)

Quelle: „NRZ“ vom 18.08.2008

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