14.10.2008: WAZ: Pipeline-Verfahren vor dem Start

CO-Leitung: Bezirksregierung will Unterlagen in dieser Woche beim Verwaltungsgericht Düsseldorf einreichen

von Martin Ahlers

Der ursprünglich angepeilte Start für das Hauptverfahren zur CO-Pipeline von Bayer vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf am 15. Oktober ist nicht zu halten. Allerdings soll die mit Spannung erwartete Verhandlung in Kürze beginnen. „Wir sind in Wartehaltung. Sobald die Dinge vorliegen, die uns angekündigt sind, legen wir los”, so der Sprecher des Gerichts, Dr. Gerd-Ulrich Kapteina, gestern auf Anfrage der Redaktion. Am 15. Oktober, kommenden Mittwoch, wird die Bezirksregierung diese Unterlagen bei der 3. Kammer einreichen. Das kündigt Dr. Elke Bartels an, die zuständige Abteilungsleiterin der Düsseldorfer Behörde. Zur Kenntnisnahme bekommt das Gericht einen „Ergänzungsbeschluss zum Planfeststellungsbeschluß”, wie es im Behörden- Deutsch heißt. Dabei geht es darum, die Baugenehmigung für die CO-Pipeline im Detail zu begründen. „Die Ergänzung erfolgt, um den vom Oberverwaltungsgericht Münster in zwei Eilverfahren im Dezember 2007 geäußerten Bedenken Rechnung zu tragen und etwaig bestehende Mängel des Planfeststellungsbeschlusses vorsorglich zu beheben”, hatte Regierungspräsident Jürgen Büssow unlängst erklärt.

Darlegen muss die Behörde eine volkswirtschaftliche Bedeutung des Projekts zur Rechtfertigung des Allgemeinwohls, die Gründe für die Wahl einer rechtsrheinischen Trasse zur Verbindung von zwei linksrheinischen Standorten sowie ausreichende sicherheitstechnische Standards für den Betrieb der Leitung. Diese Punkte waren in der OVG-Entscheidung hinterfragt worden. Das Allgemeinwohl sehen auch die beiden Kläger aus Monheim und Langenfeld als nicht gegeben an. Sie wehren sich gegen die Enteignung ihrer Grundstücke für den Pipelinebau. Drei eigens von der Bezirksregierung in Auftrag gegebene Gutachten werden dem Ergänzungsbeschluss beigefügt, kündigt Dr. Elke Bartels an.

„Die Wirtschaftlichkeit wird zur Begründung des Allgemeinwohls berücksichtigt”, so die Abteilungsleiterin. Beendet sind auch die Arbeiten am Alarm- und Gefahren- Abwehrplan (Agap) für die CO-Pipeline. Dr. Bartels: „Er ist mit den beteiligten Behörden abschließend besprochen worden.” Kurz vor dem Abschluss stehen auch die Sonderschutzpläne, die den Einsatz der Rettungskräfte im Katastrophenfall regeln. Die erwartet Duisburgs BI-Sprecher Erich Hennen mit Spannung. „Im Falle eine Lecks haben die Feuerwehren kaum Möglichkeiten, Betroffene zu retten”, glaubt er.

Quelle: WAZ Duisburg-Süd vom 14.10.2008

CO-Pipeline 28.06.2023
Städte scheitern mit Klagen gegen die CO-Pipeline
weiterlesen

CO-Pipeline 14.01.2022
Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 14.01.2022 zu der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
weiterlesen

CO-Pipeline
Bezirksregierung genehmigt am 02.07.2020 Antrag auf sofortige Vollziehung.
Zur Pressemitteilung

IG Erkrath sagt „Danke“
Mit Unterstützung der VR Bank in Hochdahl wurde ein Wunsch des Vereins nun Wirklichkeit.
weiterlesen