15.10.2008: NRZ: Trassenänderung genehmigt

KRITIK. Pipeline-Gegner zeigen Unverständnis über die Entscheidung des Regierungspräsidenten. Das öffentliche Interesse sei nicht nachgewiesen.

ERKRATH. Empörung beiden Pipeline-Gegnern. Die Firma Bayer Material Science hatte an zwei Stellen in Erkrath Änderungen der ursprünglich geplanten Trassenführung beantragt. Trotz Einwendungen privater Grundstückseigentümer und der Stadt Erkrath hat der Düsseldorfer Regierungspräsiden Büssow die Änderungen genehmigt. Wolfgang Cüppers, Vorsitzender der IG-Erkrath, spricht davon, dass „hier wieder in Wildwest-Manier sowohl öffentliche als auch private Einwände beiseite gewischt wurden.“ Eine Privateigentümerin muss sich demnach damit abfinden, dass die Pipeline nun statt ursprünglich geplanten fünf Metern drei Meter an ihrer Garage vorbei führt. Cüppers sieht darin einen Rechtsbruch, denn das Grundstück sei nicht enteignet worden.
Im Planänderungsbeschluss heißt es: „Vor dem Hintergrund der oben dargelegten Aspekte tritt das private Interesse an der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs hinten dem besonderen öffentlichen Interesse und dem überwiegenden Interesse der Vorhabensträgerin an der sofortigen Vollziehbarkeit des Planänderungsbeschlusses zurück“.
Cüppers kritisiert, dass das besondere öffentliche Interesse bis heute nicht habe nachgewiesen werden können. Vielmehr seien „die rein wirtschaftlichen Interessen von Bayer für den Regierungspräsidenten der alleinige Maßstab“, was nun erneut bewiesen sei.

Quelle: NRZ vom 15.10.2008

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