08.06.2009: NRZ: Bezirksregierung wartet ab

Monheim, 08.06.2009, Götz MIDDELDORFKeine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht.

Die Bezirksregierung wird gegen die ablehnende Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur Betriebsgenehmigung der umstrittenen Kohlenmonoxid-Pipeline keine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Münster einlegen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte am 26. Mai die Eilanträge von Bayer und Bezirksregierung abgelehnt, die quer durch den Kreis Mettmann verlaufende Pipeline vorzeitig in Betrieb zu nehmen. „Die Bezirksregierung sieht ein weiteres Eilverfahren als wenig geeignet an, eine umfassende Klärung der komplexen Sach- und Rechtsfragen – insbesondere die Sicherheitstechnik der Fernleitung – herbeizuführen”, hieß es gestern in einer Presseerklärung. Diese Klärung muss nach Auffassung der Bezirksregierung dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben.

Quelle: Der Westen - NRZ

CO-Pipeline 28.06.2023
Städte scheitern mit Klagen gegen die CO-Pipeline
weiterlesen

CO-Pipeline 14.01.2022
Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 14.01.2022 zu der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
weiterlesen

CO-Pipeline
Bezirksregierung genehmigt am 02.07.2020 Antrag auf sofortige Vollziehung.
Zur Pressemitteilung

IG Erkrath sagt „Danke“
Mit Unterstützung der VR Bank in Hochdahl wurde ein Wunsch des Vereins nun Wirklichkeit.
weiterlesen