25.06.2010: Der Westen: Kontroverse Debatte um Alarmplan

Kreis Mettmann, 25.06.2010, Marc Wiegand

Kreis Mettmann. Die Bezirksregierung bezeichnet den Plan zur umstrittenen CO-Pipeline als „ausgearbeitet“. Der Kreis Mettmann hat hingegen noch einige Änderungswünsche.

„Äußerst stilvoll.“ Mit leichter Ironie kommentierte Landrat Thomas Hendele (CDU) das Gesprächsangebot seitens der Bezirksregierung Düsseldorf, das ihm über die Medien unterbreitet wurde. Er sei jedoch stets bereit mit der Bezirksregierung Düsseldorf in Person von Regierungspräsident Jürgen Bussow über die kontroversen Punkte zu sprechen, so Hendele. Schließlich gehe es beim Alarm- und Gefahrenabwehrplan (AGAP) zur umstrittenen Kohlenmonoxid-Pipeline um eine Angelegenheit, bei der „im Sinne der Bürger für die höchstmögliche Sicherheit gesorgt werden muss“.

Möglicherweise glätten sich also demnächst die Wogen in einem Streit, bei dem sich dieverschiedenen Ansichten mitunter nahezu diametral gegenüber stehen. Regierungspräsident Büssow bezeichnet den AGAP als endgültig „abgestimmt“ zwischen Pipeline-Betreiber Bayer Material Science AG und den betroffenen Kommunen. Dieser Abstimmungsprozess unter Moderation der Bezirksregierung sei von November 2007 bis März 2008 gelaufen. Nachdem die einzelnen Arbeitsgruppen keinen Abstimmungsbedarf mehr gesehen hätten, sei die vorläufige Endfassung des Plans an die Kommunen geschickt worden, so Büssow. „Außer Köln, Düsseldorf und dem Kreis Mettmann hatte keine Kommune Änderungswünsche.“ Diese seien „sofern fachlich erforderlich“ eingearbeitet worden. Doch gerade in fachlicher Hinsicht gibt es insbesondere bei zwei Punkten unterschiedliche Auffassungen.

„Wir haben im Kreis Mettmann eine andere Ausgangslage als andere Kommunen, weil der größte Teil der Pipeline über unser Gebiet verläuft, mitunter in unmittelbarer Nähe zu Wohngebieten“, streicht Hendele zunächst die besondere Betroffenheit heraus. Der erste Streitpunkt betrifft das Alarmierungsverfahren: Der Kreis will, dass bei jeder Unregelmäßigkeit sofort die Leitstelle der Einsatzkräfte von der Betreiberfirma informiert wird. „Jeder Zeitvorsprung ist wertvoll. Wir haben auch einen gewissen Koordinierungsaufwand zwischen den verschiedenen Feuerwehren unserer Kommunen.“ Ganz anders die Sichtweise der Bezirksregierung: Die Leitstelle solle erst nach der Prüfung, ob eine Betriebsstörung oder eine Leckage vorliegt, informiert werden – etwa nach einer Minute. Dann könnten die Maßnahmen eingeleitet werden. „Ein Leck muss doch erstmal lokalisiert werden“, so Büssow.

Ebenfalls Uneinigkeit herrscht über die mögliche Ausbreitung des Gases bei einem Leck. Während die Bezirksregierung hierbei bestimmte Wetterlagen als „unrealistisch“ ausschließen möchte, will der Kreis noch weitere Gutachten über Ausbreitungszenarien abwarten. Diese stünden in den zur Pipeline anhängigen Prozessen noch aus, so Hendele.

Der Alarm- und Gefahrenabwehrplan:

Der AGAP muss von Bayer erstellt werden und enthält die Maßnahmen, die Bayer bei Unfällen einleitet, sowie alle Informationen, die die Behörden zur Gewahrenabwehr brauchen. Der AGAP soll zwischen Bayer und den Behörden abgestimmt werden. Seine Genehmigung seitens der Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln, die nun aber das Innenministerium an sich gezogen hat, steht aus. Eine Zustimmung des Kreises Mettmann zum AGAP ist rechtlich nicht erforderlich, zumal der Kreis in seinem Sonderschutzplan – darin sind die öffentlichen Maßnahmen geregelt – nicht an Informationen und Empfehlungen aus dem AGAP gebunden ist.

Quelle: Der Westen

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