Süd, 22.04.2011, Florian Müller
Bayer Werke Chempark in Uerdingen.Foto: Hayrettin Özcan / WAZ FotoPool
Süd. „Verspätet und nichts neues“, so titelt Dieter Donner, Pressesprecher der Stopp Bayer-Co-Pipeline Initiativen im Großraum Düsseldorf, eine Mitteilung zum Zwischenbericht der Landesregierung zur Evaluierung des Enteignungsgesetzes für die Kohlenmonoxid-Leitung von Köln-Worringen nach Krefeld-Uerdingen.
In dem vierseitigen Zwischenbericht der rot-grünen Landesregierung wird zum Gegenstand des Gesetzes sowie zum Sachstand zu den Verwaltungsverfahren Stellung genommen. Ausführlich wird dabei auch zum weiteren Prüfbedarf Stellung bezogen, dazu zitiert der Bericht Aussagen zum Koalitionsvertrag der beiden Regierungsparteien, die sich wiederum auf die bekannten Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes beziehen. Zum weiteren Verfahren äußert sich der von Wirtschaftsminister Harry K. Voigtsberger und Umweltminister Johannes Remmel unterzeichneten Bericht: „Für die Fortführung der Evaluierung sind noch weitergehende notwendige Prüfungen erforderlich, deren Ergebnis im Rahmen eines abschließenden Berichts vorgestellt werden. Diese Prüfungen beinhalten insbesondere die im Koalitionsvertrag festgestellten Bewertungsbedarfe und Fragestellungen.“ Abschließend heißt es: „Die Landesregierung verpflichtet sich, dem Landtag im Jahr 2011 den Endbericht zur Evaluation über die Auswirkungen des Gesetzes vorzulegen. Auf die Änderung des Berichtsdatums im Gesetz wird verzichtet.“
Neben den Bürgerinitiativen gab es bereits Kritik vom CDU-Landtagsabgeordneten Harald Giebels (Mettmann). Der Rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion übt scharfe Kritik an der Landesregierung, dass diese erst drei Monate nach Ablauf der gesetzlichen Frist bis Ende letzten Jahres einen Zwischenbericht vorgelegt hat.
„Die Landesregierung hat lediglich den Verfahrensablauf geschildert und die im Ergebnis schwammingen Aussagen des rot-grünen Koalitionsvertrages zur CO-Pipeline wiedergegeben“, so Harald Giebel, der weiterhin eine konkrete Position der Landesregierung zur Pipeline in dem Bericht vermisst. „Offenbar will die rot-grüne Landesregierung das Thema aussitzen“, urteilt der für Erkrath und Hilden zuständige Landtagsabgeordnete der CDU-Fraktion.
Das nächste Wort hat das Gericht: Der Vorsitzende der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat in dem Verfahren zweier privater Kläger gegen die Planfeststellung in Sachen CO-Pipeline die gesamte 21. Kalenderwoche, beginnend am Montag, 23. Mai, festgesetzt. Beginn ist um 9 Uhr an der Bastionstraße 39 in Düsseldorf.
Quelle: Der Westen
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