09.10.2008: Ministerium belügt Beschwerdeführer -IG Erkrath schaltet Petitionsausschuss

Am 2. Juli 2008 wurden wegen des Baus der CO-Pipeline auf einem privaten und enteigneten Waldgrundstück in Erkrath Baumfällarbeiten durchgeführt. Weil trotz mehrmaliger Aufforderungen durch den Waldbesitzer keinerlei Baustellenabsicherung erfolgte und auch die gegen 11:00 Uhr ankommende Mitarbeiterin der Bezirksregierung erst nach Aufforderung eine Baustellenabsicherung veranlasste und die Baumfällungen darüber hinaus in einer Zeit erfolgten, die den Ausführungen des Planfeststellungsbeschlusses zuwider laufen, erstattete die IG Erkrath Anzeige gegen Bayer.

Weil die erwähnte Mitarbeiterin diese Anzeige bearbeitete und somit befangen war, wurde gegen sie seitens der IG Erkrath eine Fachaufsichtsbeschwerde eingereicht.

Am 8. Oktober erfolgte nun die Antwort des zuständigen Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV), die – so der Vorsitzende der IG Erkrath, Wolfgang Cüppers – nur als Behördenwillkür bezeichnet werden kann. Es strotzt darin vor Unwahrheiten.

Es ist im Gegensatz zu den Behauptungen des Ministeriums nicht so, dass die Mitarbeiterin der Bezirksregierung die Bauarbeiten an diesem Tag begleitet hat. Tatsache ist, dass sie erst gegen 11:00 Uhr nach einem Anruf eines Mitarbeiters der Baufirma eintraf. Dieser Anruf erfolgte, weil es Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Waldbesitzer und der Baufirma gab. Dies können sowohl der Waldbesitzer als auch ein Mitglied der IG Erkrath bezeugen.

Weiter wird trotz besseren Wissens behauptet, die Bäume hätten gefällt werden müssen, weil sonst der Bauzeitenplan nicht eingehalten worden wäre. Dass die Pipeline bis heute noch nicht fertig gebaut sei, wäre damals noch nicht abzusehen gewesen. Eine Behauptung, die wiederum beweist, wie dreist die Bezirksregierung und die damit befassten Ministerien die Bürgerinnen und Bürger belügen.

Laut des Herrn Cüppers vorliegenden Bauzeitenplans war für die Beendigung der Bauarbeiten Ende November 2007 (!!) vorgesehen. Jetzt zu behaupten, die Bäume hätten wegen des Zeitplans gefällt werden müssen, ist demnach eine unwahre Schutzbehauptung. Es stellt sich auch die Frage, warum zwischen Baumfällung und schließlich erfolgter Bauarbeiten, die ja angeblich so dringend waren, fast drei Monate vergangen sind. Erst vor kurzem erfolgte nämlich die Unterquerung der Autobahn A3, die der Grund für die Rodungen war.

Die IG Erkrath verwahrt sich ausdrücklich gegen die in dem Schreiben des Ministeriums aufgestellten falschen Behauptungen und ist nicht bereit, dies so einfach hinzunehmen.

Dieser Brief beweist einmal mehr, dass die Bezirksregierung Düsseldorf und die verantwortlichen Ministerien nicht daran interessiert sind, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger auch nur annähernd zu berücksichtigen und auf berechtige Beschwerden einzugehen, sondern diese durch Unwahrheiten mundtot machen wollen. Deshalb wird sich die IG Erkrath an den Petitionsausschuss des Landes Nordrhein- Westfalen wenden.


Mit freundlichen Grüßen


Wolfgang Cüppers


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