03.11.2011: Enttäuschung über die Entscheidung des Petitionsausschusses des Bundestages zur CO-Pipeline

Im Dezember 2009 hatte der Vorsitzende der IG Erkrath, Wolfgang Cüppers, durch Eingabe beim Petitionsausschuss des Bundestages ein gesetzliches Verbot zum Transport von Kohlenmonoxid (CO) in Rohrfernleitungen gefordert. Nach fast 2 Jahren hat der Petitionsausschuss reagiert und mitgeteilt, der Deutsche Bundestag habe auf seine Empfehlung den Abschluss des Petitionsverfahrens beschlossen. Der Ausschuss und der Bundestag sähen für das geforderte Verbot keinen gesetzlichen Handlungsbedarf.


Die Beschlussempfehlung enthält allerdings sehr deutlich die Feststellung, dass wegen der unmittelbaren Nähe zu besiedelten Gebieten höchste Anforderungen an die Sicherheitsmaßnahmen zu stellen seien. Dazu gehörten „zweifelsfrei“ auch eine präzise Leckerkennung sowie Sicherungsmaßnahmen, die gegen unbeabsichtigte und beabsichtigte Fremdeinwirkung hinreichend schützten. Der Ausschuss meint jedoch, dass hierfür mit den vorhandenen gesetzlichen Bestimmungen, den Technischen Regeln und den Prüfungsmöglichkeiten im Planfeststellungsverfahren ein ausreichendes Instrumentarium zur Verfügung stehe.


Nach Ansicht der IG Erkrath irrt der Petitionsausschuss und lässt die betroffenen Bürgern mit seiner Verweigerung im Stich.
Das Vertrauen in den Gesetz- und Verordnungsgeber und in das behördliche Planfeststellungsverfahren ist jedenfalls hier alles andere als gerechtfertigt. Die Landtagsabgeordneten wussten in der Mehrzahl zugestandenermaßen nicht, was sie im März 2006 nach entsprechender Vorarbeit des Bayerkonzerns mit dem Rohleitungsgesetz verabschiedeten.

Das anschließende behördliche Verfahren folgt notwendigerweise dem Gesetz und damit den darin verankerten Interessen der Industrie.
Und was die vom Petitionsausschuss hervorgehobenen höchsten Sicherheitsanforderungen anbelangt, so wird verkannt, dass es diese Sicherheit nicht gibt. Das gilt insbesondere im Hinblick auf die tödliche Wirkung des Gases, die fehlende Reaktionszeit, die fehlenden Krankenhausbetten und insbesondere wegen des fehlenden Schutzes vor Terroranschlägen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat hierzu im Mai dieses Jahres durch Urteil erklärt, im Gegensatz zu Atomanlagen seien für Rohleitungssysteme nach dem maßgeblichen Stand der Technik keine besonderen Sicherheitsvorkehrungen gegen terroristische Anschläge vorgesehen. Bei einem gezielt herbeigeführten Austritt von CO sei die Schadenqualität erheblich geringer und letztlich lokal begrenzbar. Zynisch interpretiert heißt das, dass im wirtschaftlichen Interesse des Bayerkonzerns äußerstenfalls lokal begrenzt der Verlust menschlichen Lebens eben in Kauf genommen werden muss. Nachdem sich nicht nur der Landesgesetzgeber, sondern nunmehr auch Petitionsausschuss und Bundestag dem grundgesetzlichen Schutz der betroffenen Bürgern verweigert haben, setzt die IG Erkrath auf die vor dem OVG in Münster anhängigen Berufungsverfahren.


Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Cüppers


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