Sehr geehrte Damen und Herren,
die IG Erkrath hat stets die Ansicht vertreten, dass das Rohrleitungsgesetz zu unbestimmt sei und die verfassungsgemäß geschützten Rechte der betroffenen Bürger missachte. Das OVG Münster hat mit Beschluss vom 28.08.2014 bestätigt,
dass auch nach seiner Ansicht das Rohrleitungsgesetz verfassungswidrig sei. Mit der Entscheidung, das Verfahren deshalb auszusetzten und die Frage einer Verfassungswidrigkeit des Rohrleitungsgesetzes dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorzulegen, hat das OVG Münster die Inbetriebnahme der CO-Pipeline für weitere Zeit auf Eis gelegt. Das stimmt zufrieden.
Erfahrungsgemäß werden solche Vorlagen vom Bundesverfassungsgericht innerhalb von 2-5 Jahren beantwortet. Erklärt Karlsruhe das Gesetz wegen Verstoßes gegen die Eigentumsgarantie für nichtig, ist dem Pipelineprojekt jegliche Grundlage entzogen. Die IG Erkrath ist zuversichtlich, dass die Pipeline daran endgültig scheitern wird.
Aber auch dann, wenn das Bundesverfassungsgericht das Rohrleitungsgesetz für wirksam erachtete, müsste das OVG den vielfältigen und schwerwiegenden Mängeln weiter nachgehen. Fehlende Sicherheit und falscher Trassenverlauf müssten nach Ansicht der IG Erkrath dann gleichermaßen zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses führen. Sollte das OVG anders entscheiden, werden bis zum rechtskräftigen Abschluss der Prozesse und Beseitigung aller Mängel des Planfeststellungsbeschlusses viele weitere Jahre vergehen. Absehbar ist, dass – wenn überhaupt – in den nächsten 8 Jahren – und wahrscheinlich noch länger - die Inbetriebnahme der CO-Pipeline nicht möglich sein wird. Darin sieht die IG Erkrath einen wichtigen Teilerfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Cüppers
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