Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bundesverfassungsgericht (BVG). Es hat eine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des NRW-Rohrleitungsgesetzes für unzulässig erklärt.
Das OVG hält das NRW-Rohrleitungsgesetz für nicht Verfassungsmäßig und gab es 2014 zur Prüfung an das BVG, das nun entschieden hat, dass eine Entscheidung durch das BVG nicht zulässig ist und den Ball zurück zum OVG wirft.
Das ist unglaublich und kann von einem einfachen Bürger nicht wirklich verstanden werden. Da könnte man den Glauben an die Justiz verlieren und sich die Frage stellen: Hat Bayer oder auch der neue Eigentümer der CO-Pipeline (die Firma Covestro) so eine Macht, das keiner eine Entscheidung treffen will.
Wann wird endlich endgültig der Betrieb dieser menschenverachteten Giftgasleitung untersagt?
Oder Covestro verzichtet freiwillig auf den Betrieb der CO-Pipeline. Alle sagen doch immer: Wir nehmen die Ängste der Bürger ernst.
Die IG Erkrath ist nun mal auf die offizielle Begründung gespannt.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Wolfgang Cüppers
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